Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise EintragungOnline erledigen

    Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise, Antrag auf Eintragung

    Beschreibung

    Seit dem 01.10.2002 sind Nachweise für die Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, den vorbeugenden Brandschutz, den Schall- und Wärmeschutz sowie Nachweise für Energieerzeugungsanlagen von hierzu berechtigten Personen (Nachweisberechtigte) aufzustellen oder nach Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes durch Sachverständige zu bescheinigen. Diese Nachweise werden auch von der Bauaufsicht nicht mehr geprüft.

    Wann muss ein Nachweisberechtigter tätig werden?

    • Wärmeschutz und Schallschutz:

    Wärmeschutztechnische und schallschutztechnische Nachweise sind allgemein, d. h. für Gebäude der Gebäudeklassen 1 -5 sowie für Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 8 HBO erforderlich.

    • Vorbeugender Brandschutz:

    Im vorbeugenden Brandschutz muss ein Nachweisberechtigter nur für die Gebäudeklasse 4 tätig werden.
    Für Gebäudeklasse 5 wird ein Prüfsachverständiger nach der Hessischen Bauordnung - HBO - benötigt. Bei Sonderbauten findet hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes weiterhin eine bauaufsichtliche Prüfung statt.

    • Standsicherheit:

    Bei der Standsicherheit ergeben sich die Befugnisse des Nachweisberechtigten als Umkehrschluss aus einem Kriterienkatalog, der als Anlage zu § 2 Abs. 5 der Nachweisberechtigtenverordnung beigefügt ist. Der Nachweisberechtigte darf Nachweise danach z. B. nicht erstellen, wenn die Baugrundverhältnisse nicht eindeutig sind und keine übliche Flachgründung nach DIN 1054 erlauben. In den anderen Fällen - ausgenommen Sonderbauten - müssen die Prüfsachverständigen für Standsicherheit nach HBO tätig werden. Für Sonderbauten bleibt es bei der bauaufsichtlichen Prüfung.

    Nachweisberechtigte sind Personen, insbesondere Architekten und Bauingenieure, die aufgrund ihrer Berufserfahrung und Referenzen in die besonderen Listen der Nachweisberechtigten nach der Hessischen Bauordnung - HBO - sowohl bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen - AKH - als auch bei der Ingenieurkammer des Landes Hessen -IngKH - eingetragen werden.
     

    Online-Dienst

    Nachweis der Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs eines Gebäudes (Erfüllungserklärung GEG)

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service kann die Erfüllungserklärung nach § 92 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten bzw. Bestandsgebäude erstellt bzw. abgegeben werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Es werden gemeinsam besetzte Eintragungsausschüsse der AKH und der IngKH tätig

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    Nach Terminvereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

    Mittwoch
    Nach Terminvereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

    Freitag
    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06192 201-2222

    Telefax: 06192 201-1892

    E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ingenieurkammer Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Abraham-Lincoln-Straße 44

    65189 Wiesbaden

    (Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr
    Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

    Kontakt

    Telefon: +49 611 97457-0

    Telefax: +49 611 97457-29

    E-Mail: info@ingkh.de

    Kontaktperson

    • Frau Laura Roos (Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"/"Ingeneurin")

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitten wir, den Haupteingang Gustav-Stresemann-Ring, zu benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Straße 2

    65189 Wiesbaden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 1738-0

    Telefax: +49 611 1738-40

    E-Mail: info@akh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bautechnische Nachweise, Baurecht, Bauordnung, Sachverständige, Bauen, Nachweisberechtigte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English