Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung

    Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

    Wenn Sie ein Privatflugzeug fliegen wollen, müssen Sie eine Privatpilotenlizenz beantragen.

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
     

    Online-Dienst

    Pilotenlizenz

    ID: L100001_390759836

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2023

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1–3

    64283 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

    Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-3100(Service-Telefon)

    Telefax: +49 611 327648701(Güterkraftverkehr)

    Telefax: +49 611 327642222(Luftverkehr)

    Telefax: +49 611 327648702(Lärmaktionsplanung)

    Telefax: +49 611 327642223(Schallschutz)

    E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: lap@rpda.hessen.de(Lärmaktionsplanung)

    E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung wird gestellt. In diesem Formular hat man die Möglichkeit die Erstausstellung der Lizenz bei bestandener Prüfung zu beantragen.
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Zur praktischen Prüfung erfolgt eine Zuteilung des Prüfers durch die Behörde.
    • Bei bestandener Prüfung wird die Lizenz direkt ausgestellt.

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die anfallenden Kosten können variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 02.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Freiballon, Praktische Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, Ersterteilung Privatpilotenlizenz, FreiballonführerIn BPL, Leichtflugzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL A, Erstausstellung Luftfahrerlizenz, Privatpilotenlizenz Flugzeuge PPL A, Lizenzierung, Segelflugzeug, Leichtflugzeugpilotenlizenz Hubschrauber LAPL H, Ersterteilung Lizenz PrivatflugzeugführerIn, Leichtflugzeuge, SegelflugzeugführerIn SPL, Ballonpilotenlizenz BPL, Erstausstellung Privatpilotenlizenz, Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL H, Segelflugzeugpilotenlizenz SPL, Flugzeuge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019