Bibliotheksausweis AusgabeOnline erledigen

    Bibliotheksausweis beantragen

    Um Medien in Bibliotheken ausleihen zu dürfen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis.

    Beschreibung

    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.

    Online-Dienst

    Leseausweis für Stadtbibliothek Hanau

    ID: L100001_360194215

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Kulturforum Hanau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Freiheitsplatz 18 a

    Postfach

    63450 Hanau

    Kontakt

    Telefon: 06181 982520

    E-Mail: Stadtbibliothek@hanau.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung

    Hinweise für Hanau: Bibliotheksausweis beantragen

    Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Hanau:

    Verfahrensablauf

    • Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage

    Hinweise für Hanau: Bibliotheksausweis beantragen

    Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis ausschließlich vor Ort.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 10 Tage

    Kosten

    Benutzungsgebühr ab 0.00 EUR bis 30.00 EUR

    Hinweise für Hanau: Bibliotheksausweis beantragen

    Jahresgebühren für verschiedene Nutzergruppen:

    Bemerkungen

    • Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenermäßigung gewährt werden. Dazu gehören insbesondere Minderjährige, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, öffentliche Einrichtungen und juristische Personen.
    • Neben den Gebühren für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises können Gebühren für Verleih, Fernleihe, Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften oder gewährte Einsicht in Archivmaterial erhoben werden.
    • Wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Bibliothek, Bibliotheksausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de