Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Gewerberegister, Auskunft

    Beschreibung

    Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
    Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.

    An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes

    Ansprechpartner

    Steueramt / Gewerbeamt

    Aktuelles

    Im Steuer- und Gewerbeamt können Sie Ihr Gewerbe an-, um-, oder abmelden oder auch einen Hund ab- oder anmelden. Bei Fragen zu Abfall- und Abwassergebühren, dem Umtausch von Mülltonnen, Sperrmüllanfragen sowie Kindergartengebühren sind Sie im Steuer- und Gewerbeamt genau richtig. Außerdem ist das Steuer- und Gewerbeamt zuständig für die Erlaubnis von Spielhallen, Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und für die Anmeldung eines Gaststättengewerbes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
    Do. 15:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
    Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Abmelden, anmelden, Register (Gewerbe), Ummelden, Gewerbe, Gewerberegisterauskunft, Anzeigepflichten, Auskunft Gewerberegister, Gewerberegister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English