Sperrmüll Entsorgung

    Abfall: Sperrmüll

    Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. 

    Beschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Steueramt / Gewerbeamt

    Aktuelles

    Im Steuer- und Gewerbeamt können Sie Ihr Gewerbe an-, um-, oder abmelden oder auch einen Hund ab- oder anmelden. Bei Fragen zu Abfall- und Abwassergebühren, dem Umtausch von Mülltonnen, Sperrmüllanfragen sowie Kindergartengebühren sind Sie im Steuer- und Gewerbeamt genau richtig. Außerdem ist das Steuer- und Gewerbeamt zuständig für die Erlaubnis von Spielhallen, Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und für die Anmeldung eines Gaststättengewerbes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Köbler Weg 44

    63546 Hammersbach

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
    Di. 07:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
    Do. 15:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hammersbach: Sperrmüll Gemeinde Hammersbach

    Telefonische Sperrmüllanmeldung nur für Hauseigentümer möglich.

    Mieter bitte persönliche Anmeldung im Bürgerbüro mit Vorauskasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hammersbach: Sperrmüll Gemeinde Hammersbach

    Sperrmüll bis 3 m³ = 20,41 €

    Gebühr 20.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schrottbeseitigung, Altmüll, Unratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Hausratbeseitigung, HMUKLV, Mistbeseitigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English