Unterhaltsvorschuss BewilligungOnline erledigen

    Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen. 

    Beschreibung

    Sie erhalten für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss sich dabei eindeutig in Ihrem Haushalt befinden. Sie dürfen zudem keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben.  

    Wenn diese Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.  Dabei gilt: Für Kindern im Alter von zwölf bis zum 18. Geburtstag wird Unterhaltsvorschuss nur dann gezahlt, wenn Ihr Kind nicht auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist oder wenn Sie im Arbeitslosengeld II Bezug ein Brutto Monatseinkommen von mindestens EUR 600 verdienen.

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nachdem Alter Ihres Kindes. Ab dem 01. Januar 2023 gelten folgende Beträge:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 187 Euro monatlich
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 252 Euro monatlich
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 338 Euro monatlich

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Unterhaltsvorschuss

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Unterhaltsvorschuss (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn es keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuss-Satzes erhält.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Unterhaltsvorschussstelle der Kommune

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Unterhaltsvorschuss

    • Die Zuständigkeit des Landratsamtes (Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt) ergibt sich für alle Elternteile, die im Hochtaunuskreis außer in Bad Homburg wohnen.Liegt der Wohnsitz im Bereich der Stadt Bad Homburg, so ist abweichend das Jugendamt der Stadt Bad Homburg zuständig.

    Zuständigkeit

    Unterhaltsvorschussstelen in den Jugendämtern der Städten und Landkreisen

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Hilfeleistungen und Kinderbetreuung (FD)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    61343 Bad Homburg v. d. Höhe

    (Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)

    Öffnungszeiten

    PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. Zugang zu Einrichtungen der Stadt nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Unterhaltsvorschussstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    61343 Bad Homburg v. d. Höhe

    (Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)

    Öffnungszeiten

    Persönliche Termine nur nach Vereinbarung Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. Zugang zu Einrichtungen der Stadt nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zusätzlich zum Antragsformular ist je nach Einzelfall erforderlich:

    o    Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde Ihres Kindes oder Auszug aus dem Familienbuch, ggf. gleichwertiger Nachweis
    o    Nachweis über ggf. erfolgte Namensänderungen Ihres Kindes
    o    Meldebescheinigung Ihres Kindes
    o    Aufenthaltserlaubnis (sofern Nicht-EU-Angehörige)
    o    Schul-Ausbildungsbescheinigung Ihres Kindes, sofern Ihr Kind 15 Jahre oder älter ist
    o    Ggf. Einkommensnachweis Ihres Kindes, ggf. auch über Halbwaisenbezüge o. ä.
    o    Ggf. Nachweis über den SGB II-/SGB XII-Bezug
    o    Ggf. Scheidungsurteil
    o    Ggf. Nachweis der Vaterschaft (sofern sich dies nicht aus der Geburtsurkunde ergibt)
    o    Ggf. Nachweis laufendes Vaterschafts- oder Anfechtungsverfahren
    o    Ggf. Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder gleichwertiger Nachweis
    o    Ggf. Aufenthaltsnachweise des anderen Elternteils (sofern im Krankenhaus, Heil- oder Pflegeanstalt, Haft)
    o    Ggf. Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Urteil) für Ihr Kind
    o    Ggf. Nachweis der Unterhaltszahlungen für Ihr Kind, z. B. Kontoauszüge
    o    Ggf. Nachweis über Bemühungen (eines Rechtsanwalts) zur Unterhaltsgeltendmachung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich  : Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

    o    Sie und Ihr Kind leben zusammen in Deutschland.
    o    Sie erziehen Ihr Kind alleine und der Lebensmittelpunkt Ihres Kind liegt eindeutig in Ihrem Haushalt.
    o    Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder unvollständigen Unterhalt.
    o    Nach Vollendung des 12. Lebensjahres hat Ihr Kind nur dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es nicht auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist oder wenn Sie im Arbeitslosegeld II Bezug eigene Einkünfte von mindestens EUR 600 brutto monatlich verdienen.
    o    Wenn Ihr Kind keine deutsche Staatsbürgershaft besitzt, kann es bei bestimmten Aufenthaltstiteln auch Unterhaltsvorschuss erhalten.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Frist: 1 Monat)

    Verfahrensablauf

    Sie können Unterhaltsvorschuss schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. Eine elektronische Antragstellung ist möglich, wenn die Behörde ein entsprechendes Online-Verfahren bereitstellt.
    Die zusätzlich zum Antragsformular erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

    Nach Eingang des Antrags prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob ein Anspruch besteht. Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid von der Unterhaltsvorschussstelle. 
     
    Sie sind verpflichtet, Auskünfte die zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken. Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

    Fristen

    Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, sofern sich Ihr Kind oder Sie nachweislich um Unterhaltszahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils bemüht haben.     

    Bearbeitungsdauer

     Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationsbroschüre zum Unterhaltsvorschuss auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

    Es gibt folgende Hinweise:     
        Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder zwischen 12 und 18 Jahren nur dann, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens EUR 600,00 brutto erzielt.
        Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die
    Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen. Falls der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken
     

    Bemerkungen

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Unterhaltsvorschuss (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)

    Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie über unser Onlineportal stellen. Des Weiteren können Sie den Antrag sowie das Beiblatt für Kinder ab dem 12. Lebensjahr auf unserer Homepage öffnen und ausdrucken. Gerne senden wir Ihnen die Unterlagen auch per Post zu.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch derzeit montags, mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Unterhalt Kind, Unterhaltsvorschuss, UVG, Kinder, Alleinerziehende, Unterhaltsvorschussstelle, Anspruch Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltssicherung, Unterhalt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English