Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen ErlaubnisOnline erledigen

    Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und -verbände

    Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder -verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Online-Dienst

    Sportstättennutzung Antrag

    ID: L100001_390099295

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Bad Homburg v. d. Höhe wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Verfahrensablauf

    Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sporthalle Vermietung, Sporthallennutzung, Sporthallenbenutzung, Gemeindehalle, Sporthalle, Sporthalle Belegung, Sportplatz, Sporthallenbelegung, Mehrzweckhalle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de