Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung - Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Wohngeldbehörde:
montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Die Wohngeldbehörde ist bis auf
weiteres für den Publikumsverkehr
geschlossen.
Kontakt
Telefon: 06152 989-708(Familienname A - Ah Frau Celik)
Telefon: 06152 989-84205(Familienname Ai - Am Frau M. Pappert)
Telefon: 06152 989-457(Familienname An - Az Frau Rasch)
Telefon: 06152 989-708(Familienname Ba Frau Celik)
Telefon: 06152 989-553(Familienname Bb - Bz Frau Eberlei)
Telefon: 06152 989-753(Familienname C Frau Saygi)
Telefon: 06152 989-84235(Familienname D Frau Boos)
Telefon: 06152 989-467(Familienname E, F Frau Dittrich)
Telefon: 06152 989-579(Familienname Ga - Gd Frau Lambernd)
Telefon: 06152 989-867(Familienname Ge - Gg Frau Maus)
Telefon: 06152 989-708(Familienname Gh Frau Celik)
Telefon: 06152 989-553(Familienname Gi Frau Eberlei)
Telefon: 06152 989-84594(Familienname Gj - Gn Frau Söker)
Telefon: 06152 989-84205(Familienname Go - Gq Frau M. Pappert)
Telefon: 06152 989-645(Familienname Gr - Gt Frau Göttmann)
Telefon: 06152 989-84663(Familienname Gu - Gz Frau Galm)
Telefon: 06152 989-84663(Familienname H Frau Galm)
Telefon: 06152 989-84547(Familienname I Frau Dressler)
Telefon: 06152 989-726(Familienname Ja - Jaz Frau Jürgen)
Telefon: 06152 989-467(Familienname Jb - Jz Frau Dittrich)
Telefon: 06152 989-84637(Familienname Ka - Kan Frau Neugeborn)
Telefon: 06152 989-84593(Familienname Kao - Kaz Frau Wieland)
Telefon: 06152 989-84205(Familienname Kb - Kir Frau M. Pappert)
Telefon: 06152 989-867(Familienname Kis - Ko Frau Maus)
Telefon: 06152 989-84594(Familienname Kp - Kz Frau Söker)
Telefon: 06152 989-84236(Familienname L Frau Fedenko)
Telefon: 06152 989-579(Familienname Ma - Mt Frau Lambernd)
Telefon: 06152 989-84236(Familienname Mu - Mz Frau Fedenko)
Telefon: 06152 989-726(Familienname N, O Frau Jürgen)
Telefon: 06152 989-84593(Familienname P Frau Wieland)
Telefon: 06152 989-467(Familienname Q Frau Dittrich)
Telefon: 06152 989-714(Familienname R Frau Meier)
Telefon: 06152 989-867(Familienname Sa Frau Maus)
Telefon: 06152 989-84637(Familienname Sb - Sei Frau Neugeborn)
Telefon: 06152 989-84547(Familienname Sej - Sz Frau Dressler)
Telefon: 06152 989-84594(Familienname T Frau Söker)
Telefon: 06152 989-84235(Familienname U, V Frau Boos)
Telefon: 06152 989-645(Familienname W, X Frau Göttmann)
Telefon: 06152 989-726(Familienname Y Frau Jürgen)
Telefon: 06152 989-753(Familienname Za - Ze Frau Saygi)
Telefon: 06152 989-457(Familienname Zf - Zz Frau Rasch)
Telefon: 06152 989-554(Sachgebietsleitung Frau Aydin)
Telefon: 06152 989-595(Sachgebietsleitung Frau Fückel)
Telefon: 06152 989-555(Fachdienstleitung Herr Schindler)
Telefax: 06152 989-507
E-Mail: wohnungswesen@kreisgg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
- Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Fristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023
Stichwörter
Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wohngeldbescheid, Wohnung, Eigentumswohnung, Lastenzuschuss, Sozialhilfe, Wohngeldbetrag, Wohngeldminderung, Wohngelderhöhung, Wohngeldangelegenheiten, Eigenheim