Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
Beschreibung
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Online-Dienste
Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis / ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den hessischen Ämter für Versorgung und Soziales.
Zuständigkeit
An das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim
Adresse
Postanschrift
Schillerstraße 17
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag
Kontakt
Telefon: 06144 20211
Telefax: 06144 925129
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Kontaktperson
Frau Helga Bender
Postanschrift
Schillerstraße 17
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Fax: 06144 925129
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Alice Nachtmann
Frau Simone Pfaff
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg
Adresse
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Montag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: 06144 20211
Telefax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Michaela Biermann
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Herr Sven Landau
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Linda Soyka
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 738-0
Telefax: 06151 738-133
E-Mail: poststelle@havs-dar.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Erziehungsgeld: Tel. 06151 738-260 Heimgesetz: Tel. 06151 738-236 Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 228 Sozialgesetzbuch (SGB) IXKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Kosten
Seit dem 01.01.2021 beträgt die Eigenbeteiligung:
für die jährliche Wertmarke.: Gebühr 91.00 EUR
für die halbjährliche Wertmarke.: Gebühr 46.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 19.05.2022
Stichwörter
Schwerbehindertenausweis, unentgeltliche Beförderung, Beiblatt, Kfz-Steuer Ermäßigung, Wertmarke, Merkzeichen