Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienst
Reisedokumente für Kinder beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Gernsheim - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Stadthausplatz 1
Postfach
64579 Gernsheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Formulare
Merkblatt Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit Erklärung
Einverständniserklärung Ausweisdokumente
erforderliche Unterlagen
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
-
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes Passgesetz (PassV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausweis, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass