Bürgerbeteiligung
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Bürgermitwirkung ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente ( Wahl der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags ) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl des Bürgermeisters und des Landrats gegeben.
Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die Hessische Gemeindeordnung (HGO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:
-
Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung dient der Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Es handelt sich hierbei um eine relativ schwache Form der Bürgermitwirkung. -
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der HGO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus. -
Mitarbeit als sachkundiger Einwohner in einer Kommission
Kommissionen sind Hilfsorgane des Gemeindevorstands und unterstehen auch diesem. Einer Kommission kann sowohl die dauernde Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche der Gemeindeverwaltung als auch die Erledigung vorübergehender Aufträge übertragen werden. Je nach Aufgabenstellung einer Kommission können neben dem Bürgermeister, Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung auch "sachkundige Einwohner" dieser angehören. -
Bürgerinitiativen
Unter einer Bürgerinitiative versteht man eine oft lose Gruppierung von Personen, die durch öffentlichen Druck eine bestimmte Maßnahme durchsetzen oder verhindern möchte.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung.
Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ausüben.
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des Hessischen Landeswahlleiters und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (Rubrik "Kommunales") abgerufen werden.
- Hessischer Landtag, PetitionsausschussKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 GrundgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Kommunale Demokratie(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Online-Dienst
Online-Petition
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Gremiendienst
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06157 988-1109
E-Mail: Gremien@pfungstadt.de
Kontaktperson
Herr Seitz
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1109
E-Mail: roland.seitz@pfungstadt.de
Weitere Informationen
Geschäftsführung der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse, des Magistrats und seiner Kommissionen sowie der Beiräte
Vorbereitung der Beratungen, Erstellen der Einladungen, Erstellen der Protokolle, Protokollführung in den Sitzungen;
organisatorische Betreuung, Berechnung der Fraktionszuwendungen sowie Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigung, Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten der Kommunalverfassung Berechnung der Zuwendungen gem. Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Entschädigungssatzung
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 74
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Servicestelle:
Montag bis Donnerstag, 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag, 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefonzentrale:
Montag bis Donnerstag, 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag, 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-0
Telefon: 115(Behördennummer)
E-Mail: kreisverwaltung@ladadi.de
Sonstiges (DE_MAIL): kreisverwaltung@ladadi.de-mail.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
Darmstadt-Dieburg, Kreisausschuss Darmstadt-Dieburg, Ladadi, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bürger machen Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung, Kreistag, Hessische Gemeindeordnung, Hessische Landkreisordnung (HKO), Bürgerin, Bürger, Stadtverordnetenversammlung, Wahlen, Bürgerbeteiligung, Gemeindevertretung, Beteiligung