Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Kfz-Kennzeichen: Rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

    Beschreibung

    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote 06er-Händlerkennzeichen (zum Beispiel für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.

    Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

    (Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt Weitere Außenstellen-Standorte: Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Groß-Umstadt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    https://www.ladadi.de/verkehr-verbraucherschutz-sicherheit/fahrzeugzulassung/online-dienste.html

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Weitere Informationen

    Organisatorischer Übergang der Zulassungsaußenstellen

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    zum 01.01.2024 findet die Rückführung der kommunalbetriebenen Zulassungsaußenstellen Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Groß-Umstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Damit geht die personelle und organisatorische Leitung – wie originär und gesetzlich vorgesehen- wieder auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg über. Bis auf weiteres bleiben alle bisherigen Standorte erhalten. Die Zulassungsaußenstelle in Groß-Umstadt verbleibt –dauerhaft am bisherigen -Ihnen bekannten- Standort. Zu den geplanten Umzugsterminen an den anderen Außenstellen-Standorten (Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Weiterstadt) werden wir Sie jeweils aktuell informieren. Aktuelle Infos finden Sie ebenfalls jeweils auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.ladadi.de.

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: Bar oder per Karte

    Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes freuen sich alle Mitarbeitenden sehr über bargeldlose Zahlung der Gebühren im Rahmen von Vorsprachen vor Ort. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.

    Anfragen/Rückfragen

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung.

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) des Inhabers oder des Verantwortlichen)
    • Gewerbeanmeldung
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
    • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) und/oder Gewerberegister, sofern Sie Ihnen übersandt wurde; ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskunft

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Voraussetzungen

    Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird auch die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.

    Vor Zuteilung des Kennzeichens kann auch noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden, um die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt zwischen 25,60 Euro und 205,00 Euro (Gebühren-Nr. 221.5 der Anlage (zu § 1) GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wechselkennzeichen, Verkehrszentralregister, Zulassungsstelle, Probefahrt, Herstellerkennzeichen, Kfz-Betrieb, Zulassungsbehörde, Werkstattkennzeichen, Rotes Dauerkennzeichen für Firmen, Überführungsfahrt, Händlerkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English