Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Erzhausen: Abfall: Altpapier

      Für die Abfallentsorgung ist für Erzhausen der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig.

      Die An-/Ab- oder Ummeldung erfolgt über die Finanzverwaltung im Rathaus.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      Zuständigkeit

      Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

      Hinweise für Erzhausen: Abfall: Altpapier

      Für eine Abfallberatung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst FD III/3: Abfall und Abwasser.

      Für die An-/Ab- oder Ummeldung ist der Fachbereich FB II: Finanz- und Steuerverwaltung zuständig.

      Ansprechpartner

      Gemeinde Erzhausen - FD III/3: Abfall und Abwasser

      Adresse

      Postanschrift

      Rodenseestraße 3

      64390 Erzhausen

      Öffnungszeiten

      Montag 07:00 - 12:00 Uhr
      Montag 13:00 - 18:00 Uhr
      Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
      Donnerstag bis Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

      Kontakt

      Formulare

      Restmüll-, Bio- und Papiertonnen beantragen

      Version

      Technisch geändert am 09.05.2024

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Gemeinde Erzhausen - FD II/2: Steuern, Gebühren, Abgaben

      Beschreibung

      Der größte Aufgabenbereich der Steuerverwaltung besteht in der Erhebung der laufenden Steuern, Gebühren und Beiträge. Zahlreiche Vorsprachen bei der Steuerverwaltung liegen auch in der An-, Um- oder Abmeldung von Mülltonnen begründet, die in der Verbindung mit dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) bearbeitet werden. Der Einzug der Müllgebühren obliegt dem ZAW.

      Zusammenfassend gehört zur Sachbearbeitung der Steuerverwaltung:

      • Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern

        • Grundsteuer A und B 
        • Gewerbesteuer 
        • Hundesteuer Spielapparatesteuer
            
      • Abwassergebühren wie Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil unter Berücksichtigung der versiegelten Grundstücksflächen 
      • Abfallbeseitigung An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen 

      Adresse

      Postanschrift

      Rodenseestraße 3

      64390 Erzhausen

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
      Montag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

      Formulare

      Restmüll-, Bio- und Papiertonnen beantragen

      Version

      Technisch geändert am 09.08.2023

      Sprachversion

      de-DE

      Sprache: de-DE

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 25.06.2024

      Stichwörter

      Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Entsorgung, Papiermüll, Altpapiertonne, Altpapiercontainer

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English