Gemeinde Erzhausen - FD II/2: Steuern, Gebühren, Abgaben

Beschreibung

Der größte Aufgabenbereich der Steuerverwaltung besteht in der Erhebung der laufenden Steuern, Gebühren und Beiträge. Zahlreiche Vorsprachen bei der Steuerverwaltung liegen auch in der An-, Um- oder Abmeldung von Mülltonnen begründet, die in der Verbindung mit dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) bearbeitet werden. Der Einzug der Müllgebühren obliegt dem ZAW.

Zusammenfassend gehört zur Sachbearbeitung der Steuerverwaltung:

  • Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern

    • Grundsteuer A und B 
    • Gewerbesteuer 
    • Hundesteuer Spielapparatesteuer
        
  • Abwassergebühren wie Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil unter Berücksichtigung der versiegelten Grundstücksflächen 
  • Abfallbeseitigung An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen 

Adresse

Postanschrift

Rodenseestraße 3

64390 Erzhausen

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 30.10.2024

Sprachversion

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