Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienst
Sperrmüll oder Elektroschrott anmelden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Fachbereich 5 Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathaus, Kurt-Schumacher-Straße
Gebührenfrei
Parkplatz: Kurt-Schumacher-Straße
Gebührenfrei
Parkplatz: Rund um den Franz-Gruber-Platz
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06071 3009-0
Telefax: 06071 3009-55
E-Mail: gemeinde@eppertshausen.de
Kontaktperson
Frau Anna-Katharina Alles-Bernhard
Frau Birgit Buchheim
Frau Alexandra Enders
Herr Volker Murmann (Fachbereichsleiter Fachbereich V)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Altmüll, Hausratbeseitigung, Mistbeseitigung, HMUKLV, Unratbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Schrottbeseitigung