Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzOnline erledigen

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Nebenwohnung - Abmeldung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Nebenwohnung -Anmeldung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Statuswechsel - Wohnung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lautertal - Meldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Nibelungenstraße 280

    64686 Lautertal (Odenwald)

    Postanschrift

    Postfach 1164

    64686 Lautertal (Odenwald)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
    Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr
    Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06254 307-0

    Telefon: 06254 307-35

    Telefon: 06254 307-36

    Telefax: 06254 307-32

    E-Mail: Meldeamt@lautertal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English