Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
Beschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Kfz- Zulassung Neufahrzeuge" im Verwaltungsportal Hessen.
- Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land(Leistungsbeschreibung im Verwaltungsportal Hessen)
Hinweise für Bergstraße: Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
Bitte beachten Sie den Flyer Vorführpflicht von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Bergstraße: Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach). Buchen Sie für diese Leistung online einen Termin für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle Heppenheim auf Online-Terminbuchung Zulassungsbehörde
Gebührenrückstände, die im Zusammenhang mit einer Kfz-Zulassung beim Kreis Bergstraße stehen, sind zunächst bar oder mit EC-Karte bei der Kfz-Zulassungsbehörde zu begleichen (Überweisung nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsbehörde. Die Gebühr gilt nach Geldeingang als bezahlt. Die Vorlage eines Überweisungsbeleges reicht nicht aus.). Rechtsgrundlage in Hessen: Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung vom 25.9.2006.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Benzstraße 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Keine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.45 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Formulare
Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat
Kfz-Betriebserlaubnis - Info-Flyer
Kfz-Betriebserlaubnis-Antrag
Zulassung: Vorführpflichtige Fahrzeuge
Kfz: Minderjährige als Fahrzeughalter - Einverständniserklärung Eltern
Bemerkungen
Hinweise für Bergstraße: Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
Besondere Hinweise zu Vollmachten
Bei der Zulassung/ Umschreibung eines Fahrzeugs prüft die Zulassungsbehörde unter anderem, ob der künftige Halter Gebühren- oder Steuerrückstände hat, die im Zusammenhang mit der früheren Zulassung eines Fahrzeugs stehen. Kommt eine Zulassung aufgrund von solchen Rückständen nicht zustande und hat der künftige Halter jemanden bevollmächtigt, sein Fahrzeug zuzulassen, benötigt die Zulassungsbehörde eine entsprechende Einverständniserklärung des künftigen Halters, dass entsprechende Angaben zu Rückständen gegenüber dem Bevollmächtigten gemacht werden dürfen. Verwenden Sie daher bei einer Vollmacht ausschließlich den Vordruck des Kreises Bergstraße (siehe unten). Andernfalls kann ihr Zulassungsantrag nicht bearbeitet werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kfz-Zulassung, Neues Auto, Zulassung, Neufahrzeugzulassen, Neuer Wagen, Autozulassung, Zulassungsbehörde, Neufahrzeug aus einem nicht EU-Land, Neuwagen, Kraftfahrzeug, Autoanmeldung, Zulassungsstelle, Auto anmelden