Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Lautertal - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Nibelungenstraße 280
64686 Lautertal (Odenwald)
Postanschrift
Postfach 1164
64686 Lautertal (Odenwald)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06254 307-0
Telefon: 06254 307-35
Telefon: 06254 307-36
Telefax: 06254 307-32
E-Mail: Meldeamt@lautertal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Abs. 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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