Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Beschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Heppenheim - Sicherheit, Ordnung und Gewerbe, ÖPNV
Adresse
Postanschrift
Großer Markt 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06252 13-1208
Telefon: 06252 13-1218
Telefon: 06252 13-1330
Telefax: 06252 13-1286
E-Mail: ordnung@stadt.heppenheim.de
Kontaktperson
Frau Charlotte Fix
Hausanschrift
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 13-1208
Fax: 06252 13-1286
E-Mail: c.fix@stadt.heppenheim.de
Frau Bianka Noll
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 13-1215
Fax: 06252 13-1286
E-Mail: b.noll@stadt.heppenheim.de
Frau Sabine Wollenweber
Hausanschrift
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Fax: 06252 13-1286
Telefon Festnetz: 06252 13-1208
E-Mail: wollenweber@stadt.heppenheim.de
Formulare
Antrag Anwohnerparkausweis
Stadt Heppenheim - Bürgerbüro, Wahlen
Adresse
Postanschrift
Großer Markt 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 8:00 Uhr – 15:00 Uhr,
- Samstag 10:00 Uhr – 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06252 13-3000
Telefax: 06252 13-3500
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Kontaktperson
Frau Silke Acquaro
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 13-3009
E-Mail: s.acquaro@stadt.heppenheim.de
Herr Kevin Arnold
Hausanschrift
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Fax: 06252 13-3500
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Frau Isabelle Halang
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
Fax: 06252 13-3500
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Frau Birgit Knapp
Hausanschrift
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
Fax: 06252 13-3500
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Frau Adriana Marzullo
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Fax: 06252 13-3500
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Herr Dominik Trares
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
Fax: 06252 13-3500
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Frau Sabine Vogel
Hausanschrift
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Fax: 06252 13-3500
Telefon Festnetz: 06252 13-3000
E-Mail: buergerbuero@stadt.heppenheim.de
Formulare
Antrag Anwohnerparkausweis
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
- die Wohnung wird selbst bewohnt und
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).
Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt , Gebühren-Nr. 265
Kosten
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.10.2016
Stichwörter
Anwohnerparken, Parkausweis für Anwohner, Parkausweis, Parkbevorrechtigung, Anwohnerparkausweis, Bewohnerparken, Parkverbot, Bewohnerparkausweis, Anwohner, Kfz