Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

    Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

    Beschreibung

    Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

    Hinweise für Offenbach am Main: Parkausweis für Bewohner (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Bitte kommen Sie möglichst allein zu Ihrem Termin und nicht mit mehreren Personen, damit wir im Gebäude die Abstandsregelungen bestmöglich einhalten können.

    Sollten Sie heute keinen für Sie passenden Termin finden, hier ein wichtiger Hinweis: Jeden Mittwochnachmittag (spätestens bis 18 Uhr) werden mehrere hundert Termine für die Folgewoche freigegeben. Es lohnt sich also, mittwochs erneut zu schauen.

    Vieles kann heute bereits online und ohne Besuch des Bürgerbüros erledigt werden. Bei der Terminbuchung weisen wir Sie auf die Online-Angebote hin, so dass Sie sich informieren können. 

    Adresse

    Postanschrift

    Kaiserstraße 39

    63065 Offenbach am Main

    (Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Öffnungszeiten

    Alle Kunden werden gebeten nicht mit mehreren Personen zum Termin zu erscheinen. Die verfügbaren online-Dienstleistungen sind vorrangig zu nutzen. Allgemeine Informationen können im Internet nachgelesen oder per Mail an buergerbuero@offenbach.de geschickt werden.

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Montag08:00 - 13:00 UhrDienstag08:00 - 13:00 UhrMittwoch08:00 - 13:00 UhrDonnerstag13:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 13:00 Uhr


    Termine können Sie Online buchen.

    In Ausnahmefällen können Sie Termine telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-1 vereinbaren. 

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@offenbach.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

    • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
    • die Wohnung wird selbst bewohnt und
    • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

    Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anwohnerparken, Parkausweis für Anwohner, Parkausweis, Parkbevorrechtigung, Anwohnerparkausweis, Bewohnerparken, Parkverbot, Bewohnerparkausweis, Anwohner, Kfz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English