Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Hinweise für Offenbach am Main: Hundesteuer - Hund abmelden (IES:Offenbach am Main, St.)
Online-Dienst
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Kämmerei, Kasse und Steuern
Aktuelles
Beschreibung
Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine
offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre
Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die
entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag
in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.
Kämmerei:
- Haushaltswesen
- Controlling
- Steuerverpflichtungen der Stadt
- Kapital- und Schuldenverwaltung
- Versicherungen
- Beteiligungen
Stadtkasse:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Buchführung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
- Vollstreckung (Ratenzahlung, Stundung)
Kommunale Steuern:
- Festsetzung von kommunalen Abgaben
(Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)
Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten
finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.
Adresse
Hausanschrift
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
Öffnungszeiten
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen
Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von
Montag – Freitag
08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Die Abteilungen Stadtkasse und
Kommunale Steuern sind telefonisch
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
oder per E-Mail für die Themenbereiche:
Vollstreckung:
Vollstreckung@offenbach.de
Stadtkasse:
finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de
Kommunale Steuern:
kassensteueramt@offenbach.de
für Sie erreichbar.
Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung.
Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement
Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung
Internet
Formulare
Hundesteuerabmeldung.pdf
Verlustanzeige Hundesteuermarke
Hundesteuermarkenverlust.pdf
Abmeldung Hundesteuer
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, kommunale Steuern, Gemeindesteuern