Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienst
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Zentrales Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9743368
Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach / Außenstelle Nieder-Erlenbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Außenstelle Nieder-Erlenbach ist zurzeit geschlossen.
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Weitere Informationen
Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Bitte beachten Sie, dass in der Außenstelle keine Ausweisdokumente beantragt werden können.
Die Zahlung ist nur bar möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9736298
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Höchst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo : 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 7:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9745797
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nordwest
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9739886
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Dornbusch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9739887
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 08:00 - 13:00 (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9744345
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Sachsenhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9740634
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach / Außenstelle Harheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mi : 08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung nur mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nordwest / Außenstelle Kalbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit EC-Karte/Girocard möglich
Bürgeramt Bergen-Enkheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9741291
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz anmelden