Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Online-Dienst
Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
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Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgeramt, Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zentrales Bürgeramt, Bürgeramt Bergen-Enkheim, Bürgeramt Dornbusch, Bürgeramt Höchst, Bürgeramt Nieder-Eschbach, Bürgeramt Nordwest, Bürgeramt Sachsenhausen
Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115(Servicecenter und Bürgeramt-Hotline)
Telefon: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)
Telefon: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)
Telefax: +49 69 212-9730898
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de(Bürgeramt)
E-Mail: infoservice.statistik@stadt-frankfurt.de(Statistik)
E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de(Wahlamt)
Internet
Formulare
Eintragung von Übermittlungssperren
Zentrales Bürgeramt
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Kontakt
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Telefax: +49 69 212-9743368
Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach / Außenstelle Nieder-Erlenbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Außenstelle Nieder-Erlenbach ist zurzeit geschlossen.
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Weitere Informationen
Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Bitte beachten Sie, dass in der Außenstelle keine Ausweisdokumente beantragt werden können.
Die Zahlung ist nur bar möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach
Adresse
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Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9736298
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Höchst
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Mo : 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9745797
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nordwest
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Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9739886
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Dornbusch
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Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim
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Öffnungszeiten
Di 08:00 - 13:00 (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9744345
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Sachsenhausen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9740634
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach / Außenstelle Harheim
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Mi : 08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Weitere Informationen
Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung nur mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nordwest / Außenstelle Kalbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit EC-Karte/Girocard möglich
Bürgeramt Bergen-Enkheim
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Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für die Gefährdung
Formulare
Es ist in der Regel ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Ziffer 51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Auskunftssperren
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 10.12.2020