Wohngeld Feststellung

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Lastenzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_391021422

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Mietzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_391021421

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Ansprechpartner

    Amt für Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adickesallee 67-69

    Postfach

    60322 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Während der Gebäudeöffnungszeiten können Sie AnträgeFormulare und Informationsmaterialien an der Pforte erhalten. Anträge und Dokumente können Sie in den Briefkasten des Amtes VOR dem Haupteingang auf der linken Seite werfen. Während der Gebäudeöffnungszeiten können Sie diese auch an der Pforte abgeben.

    Sie können telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Vorsprachetermin vereinbaren.

    Das Gebäude ist zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:

    Mo - Mi 06:00 - 17:00 Uhr

    Do 06:00 - 18:00 Uhr

    Fr 06:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-34742(Allgemeine Auskünfte)

    E-Mail: info.amt64@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Adickesallee 67-69

    Postfach

    60322 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    In den genannten Zeiten beraten wir Sie gerne telefonisch. 

    Aktuell gibt es im Amt für Wohnungswesen keine offenen Sprechstunden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail vorab einen persönlichen Termin vor Ort. 

    Mo - Do 08:00 - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-47100(Servicetelefon Wohngeld)

    E-Mail: wohngeld@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Frankfurt am Main: Wohngeld

    Gegen den Wohngeldbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Eine Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail entspricht nicht der Schriftform und genügt nicht zur Fristwahrung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Wohngeld

    Keinen Wohngeldanspruch haben - Studenten und Auszubildende mit Anspruch auf Bafög und/oder Berufsausbildungsbeihilfe - alleinstehende Wehrpflichtige und Zivildienstleistende bei Bezug von Mietbeihilfe nach § 7 a des Unterhaltssicherungsgesetzes Der Wohngeldanspruch kann entfallen bei Personen mit erheblichem Vermögen (Sparguthaben / Wertpapieren / Immobilien / Schmuck / Kunstgegenständen)

    Bemerkungen

    Hinweise für Frankfurt am Main: Wohngeld

    Verzögerungen sind vermeidbar, wenn der Wohngeldantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben wird und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Wohnungsamt, Wohnbeihilfe, Wohnung, Wohngeldgesetz, Wohngeldbescheid, Wohngeldstelle, Wohngeld, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English