Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Anzeige

    Lagerfeuer, Osterfeuer und sonstige auf Brauchtum oder Kult beruhende Feuer anmelden / Bremerhaven

    In der Stadt Bremerhaven dürfen Lagerfeuer, Osterfeuer und sonstige auf Brauchtum oder Kult beruhende Feuer nur mit Erlaubnis der Ortspolizeibehörde abgebrannt werden.

    Beschreibung

    Durch das Abbrennen des Feuers können Nachteile oder Gefahren für Menschen, Tiere und Umweltgüter, wie Grundwasser, Natur und Landschaft, Wasser und Luft entstehen, denen in jedem Einzelfall konsequent vorgebeugt werden muss. Beim Abbrennen des Feuers sind daher stets folgende Auflagen zu beachten:

    1. Das Feuer ist auf einem nicht brennbaren Untergrund einzurichten.
    2. Der Abstand zu Gebäuden und brennbaren Teilen muss mindestens 5 Meter betragen.
    3. Ein Lagerfeuer darf eine Größe von 1 Meter im Durchmesser nicht überschreiten.
    4. Das Feuer darf nicht durch Treibstoffe angefacht oder unterhalten werden.
    5. Das Feuer ist während der gesamten Brennzeit von einem Erwachsenen mit Kenntnis in der Handhabung eines Feuerlöschers zu beaufsichtigen.
    6. Um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern, muss ein geeignetes Löschmittel gut sichtbar und gut zugänglich bereitgehalten werden.
    7. Gefahrbringender Funkenflug ist zu vermeiden. Sollte Funkenflug in gefährdete Bereiche erfolgen, so ist das Feuer sofort abzulöschen. Bei starken Winden darf das Feuer nicht entfacht werden.
    8. Nach Beendigung des Feuers ist dieses mit Wasser gut abzulöschen. Nachkontrollen sind durchzuführen. 

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung eines Osterfeuers / Brauchtumsfeuers / Traditionsfeuers

    ID: S100003_S1000030002508189

    Beschreibung

    Sie können hier die Erlaubnis für ein Lagerfeuer, Osterfeuer und sonstige auf Brauchtum oder Kult beruhende Feuer beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt/Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00; Di-Do 08:00 - 13:00; Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon: 0471 590-3750(Für Fragen zum Fundbüro ist Frau Path Ansprechpartnerin 0471/590-3758)

    E-Mail: M.Ferranti@magistrat.bremerhaven.de

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
    Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
    WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    Je nach Ortsrecht sind gegebenenfalls nur Feuer aus einem bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit, zum Beispiel Osterfeuer, erlaubt.

    Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein/eine Veranstalter:in benannt sein, der/die die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (zum Beispiel Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis über den Onlinedienst oder schriftlich anmelden. 

    Folgende Informationen muss die Anmeldung enthalten:

    • Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
    • Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail Veranstalter/Veranstalterin
    • Eigentümer:in des Grundstückes
    • Genauer Brenntag
    • Beabsichtigte Uhrzeit
    • Genauer Standort des Feuers
    • Größe des Feuers
    • Distanzen zu Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen, sowie Gebäuden und baulichen Anlagen mit erhöhter Explosionsgefahr und Brandgefähr.
    • Distanz zu Wohngebäuden, Gebäuden mit Aufenthaltsräumen, Gebäuden mit weicher Bedachung, Zeltplätzen und anderen Erholungseinrichtungen, Erdölförderungsplätzen und Erdgasförderungsplätzen und Energieversorgungsanlagen (auch Leitungen)
    • Distanzen zu Wäldern, Wallhecken, Heiden und entwässerten Mooren, Straßen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen (soweit nicht ausschließlich für den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Verkehr genutzt)
    • Distanzen zu sonstigen Gebäuden sowie Flurgehölzen, wie zum Beispiel Windschutzstreifen, Baumreihen und Einzelbäumen

    Onlinedienst

    • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
    • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
    • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

    Schriftlich (per Mail, per Post, per Fax):

    • Sie übermitteln Ihren Antrag an die zuständige Behörde digital oder analog.
    • Teilen Sie uns hierfür die Pflichtangaben mit.
    • Senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax an die zuständige Stelle. 

    Anschließend:

    • Die zuständige Behörde bearbeitet Ihren Antrag und leitet diesen gegebenenfalls mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Feuerwehr). Weiterhin kann die Behörde anliegende natürliche und juristische Personen zu Ihrem Vorhaben anhören. Diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
    • Danach wird eine Erlaubnis oder Ablehnung inklusive Kostenentscheidung erstellt und an die antragstellende Person zurückgeschickt.
    • Wenn von den Auflagen abgewichen werden muss oder bei unklarer Sachlage in brandschutztechnischen Fragen, kann vor dem Errichten des Feuers die Feuerwehr Bremerhaven, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, befragt werden (Telefon 0471 142 1202)

    Fristen

    Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Termin gestellt werden um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten. Große Feuer, sollten 4 Wochen vorher beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Woche, abhängig von der Art des beabsichtigten Feuers.

    Kosten

    Es entstehen Kosten in Höhe von 5,00 bis 500,00 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English