Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung

    Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

    Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

    Ansprechpartner

    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen | Dienstort Bremerhaven

    Beschreibung

    Örtliche Zuständigkeit: Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das stadtbremische Überseehafengebiet in Bremerhaven. Persönliche Zuständigkeit: Alle abhängig Beschäftigten, unabhängig vom Status des Arbeitgebers (z. B. Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Heimarbeiter, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes), Öffentlichkeit (nur in Einzelfällen, s. unten). Fachliche Zuständigkeit: Arbeitsschutz: Sicherung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Wesentliche Rechtsgebiete hierbei sind:

    • Arbeitsschutzgesetz
    • Arbeitssicherheitsgesetz
    • Gerätesicherheitsgesetz
    • Chemikaliengesetz
    • Arbeitszeitgesetz
    • Mutterschutzgesetz
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Strahlenschutzverordnung
    • Sprengstoffgesetz
    Immissionsschutz: Schutz von Mensch und Umwelt vor Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und nichtionisierender Strahlung. Schutz der Öffentlichkeit: Schutz der Menschen vor technischen und chemischen Gefahren in ihrer beruflichen und privaten Umwelt (Gerätesicherheit, Chemikaliensicherheit). Nicht zuständig ist die Gewerbeaufsicht für: Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen Verwaltungspolizei, Eckernfeldstraße 5, Tel.: (0471) 953-2435/2410/2420 Gaststättenkonzessionen Verwaltungspolizei, Eckernfeldstraße 5, Tel.: (0471) 953-2430, 2401 Lebensmittelüberwachung Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Bremerhaven Freiladestraße 1, Tel.: (0471) 720-43, -44

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 119

    27580 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft I Referat 23

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 2

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 15:00; Di 09:00 - 15:00; Mi 09:00 - 15:00; Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:00 sowie von 14:00 bis 15:30 Uhr; Fr 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ELiA-Formulare
      • (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • Sonstige Unterlagen
      •  gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen

    Voraussetzungen

    • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Falls erforderlich fordert die zuständige Stelle weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle gibt den Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen öffentlich bekannt und legt ihn für einen Monat lang öffentlich aus.
    • Die zuständige Stelle fordert die anderen, zu beteiligenden Behörden auf, innerhalb eines Monats zum Genehmigungsverfahren Stellung zu nehmen.
    • Einwendungen werden mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert.
    • In einem vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, finden keine öffentliche Auslegung und kein Erörterungstermin statt. 
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Gegebenenfalls ergänzt die zuständige Stelle den Bescheid um Inhalts- und Nebenbestimmungen.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
    • Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls.

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre (Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu 2 weitere Jahre verlängert werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    290 Euro bis 11.500 Euro. Die Gebühr wird auf die jeweilige Gebühr für die Genehmigung zur Hälfte angerechnet, wenn der Vorbescheid ohne wesentliche Änderung zur Genehmigung führt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    • Bremen
    • Bremen
    • Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Immissionsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English