Gewerbeaufsicht des Landes Bremen | Dienstort Bremerhaven
Beschreibung
Örtliche Zuständigkeit: Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das stadtbremische Überseehafengebiet in Bremerhaven. Persönliche Zuständigkeit: Alle abhängig Beschäftigten, unabhängig vom Status des Arbeitgebers (z. B. Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Heimarbeiter, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes), Öffentlichkeit (nur in Einzelfällen, s. unten). Fachliche Zuständigkeit: Arbeitsschutz: Sicherung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Wesentliche Rechtsgebiete hierbei sind:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Gerätesicherheitsgesetz
- Chemikaliengesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Strahlenschutzverordnung
- Sprengstoffgesetz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0471 596132-70
E-Mail: office@gewerbeaufsicht.bremen.de
Internet
Zuständigkeit für
Bremerhaven
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen