Gewerbeaufsicht des Landes Bremen | Dienstort Bremerhaven

Beschreibung

Örtliche Zuständigkeit: Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das stadtbremische Überseehafengebiet in Bremerhaven. Persönliche Zuständigkeit: Alle abhängig Beschäftigten, unabhängig vom Status des Arbeitgebers (z. B. Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Heimarbeiter, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes), Öffentlichkeit (nur in Einzelfällen, s. unten). Fachliche Zuständigkeit: Arbeitsschutz: Sicherung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Wesentliche Rechtsgebiete hierbei sind:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Gerätesicherheitsgesetz
  • Chemikaliengesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Strahlenschutzverordnung
  • Sprengstoffgesetz
Immissionsschutz: Schutz von Mensch und Umwelt vor Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und nichtionisierender Strahlung. Schutz der Öffentlichkeit: Schutz der Menschen vor technischen und chemischen Gefahren in ihrer beruflichen und privaten Umwelt (Gerätesicherheit, Chemikaliensicherheit). Nicht zuständig ist die Gewerbeaufsicht für: Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen Verwaltungspolizei, Eckernfeldstraße 5, Tel.: (0471) 953-2435/2410/2420 Gaststättenkonzessionen Verwaltungspolizei, Eckernfeldstraße 5, Tel.: (0471) 953-2430, 2401 Lebensmittelüberwachung Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Bremerhaven Freiladestraße 1, Tel.: (0471) 720-43, -44

Adresse

Hausanschrift

Lange Straße 119

27580 Bremerhaven

Kontakt

Internet

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de