Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

    Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

    Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

    Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

    Ansprechpartner

    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen | Dienstort Bremerhaven

    Beschreibung

    Örtliche Zuständigkeit: Gebiet der Stadt Bremerhaven sowie das stadtbremische Überseehafengebiet in Bremerhaven. Persönliche Zuständigkeit: Alle abhängig Beschäftigten, unabhängig vom Status des Arbeitgebers (z. B. Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Heimarbeiter, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes), Öffentlichkeit (nur in Einzelfällen, s. unten). Fachliche Zuständigkeit: Arbeitsschutz: Sicherung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Wesentliche Rechtsgebiete hierbei sind:

    • Arbeitsschutzgesetz
    • Arbeitssicherheitsgesetz
    • Gerätesicherheitsgesetz
    • Chemikaliengesetz
    • Arbeitszeitgesetz
    • Mutterschutzgesetz
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Strahlenschutzverordnung
    • Sprengstoffgesetz
    Immissionsschutz: Schutz von Mensch und Umwelt vor Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und nichtionisierender Strahlung. Schutz der Öffentlichkeit: Schutz der Menschen vor technischen und chemischen Gefahren in ihrer beruflichen und privaten Umwelt (Gerätesicherheit, Chemikaliensicherheit). Nicht zuständig ist die Gewerbeaufsicht für: Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen Verwaltungspolizei, Eckernfeldstraße 5, Tel.: (0471) 953-2435/2410/2420 Gaststättenkonzessionen Verwaltungspolizei, Eckernfeldstraße 5, Tel.: (0471) 953-2430, 2401 Lebensmittelüberwachung Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst Bremerhaven Freiladestraße 1, Tel.: (0471) 720-43, -44

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 119

    27580 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft I Referat 23

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 2

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 15:00; Di 09:00 - 15:00; Mi 09:00 - 15:00; Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:00 sowie von 14:00 bis 15:30 Uhr; Fr 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ELiA-Formulare
      • (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • Sonstige Unterlagen
      •  gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein
    • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.
    • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.

    Fristen

    Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    7 Monate (Ab Vollständigkeit der Unterlagen. Die zuständige Behörde kann die Frist um drei Monate verlängern.)

    Kosten

    Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Sie richten sich nach der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    • Bremen
    • Bremen
    • Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Immissionsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English