Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

    Begleitende Hilfen im Arbeitsleben als Arbeitgebende beantragen

    Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.

    Beschreibung

    Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

    Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

    • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss oder Personelle Unterstützung)
    • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
    • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
    • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen.

    Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

    Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

    Ansprechpartner

    Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt -

    Beschreibung

    Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - steht als Dienstleistungseinrichtung Arbeitgebenden und schwerbehinderten Arbeitnehmenden zur Seite. Unser Ziel ist es, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen, sie - wenn notwendig - so behindungsgerecht wie möglich zu gestalten und sie dauerhaft zu erhalten. Wir beraten Arbeitgebende, schwerbehinderte Beschäftigte und das betriebliche Integrationsteam, unterstützen durch technische und andere Hilfen und beauftragen gegebenenfalls den Integrationsfachdienst. Dafür nutzen wir die von Arbeitgebenden erbrachte Ausgleichsabgabe. Um Arbeitsplätze zu erhalten, wirken wir bei Präventionsmaßnahmen mit und achten auf die Einhaltung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen. Regelmäßig bieten wir vielfältige Informationsveranstaltungen zum Thema "Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Betrieben und Verwaltungen" an. Die kostenlosen Kurse richten sich an Arbeitgebende, an das betriebliche Integrationsteam nach dem SGB IX (Beauftrage der Arbeitgebenden, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen), an Personalsachbearbeitungen, Vorgesetzte, Betriebsärzt:innen, schwerbehinderte und andere interessierte Menschen. Das Fortbildungsprogramm und weitere Broschüren zum Schwerbehindertenrecht finden Sie auf der Seite des Integrationsamtes unter https://www.avib.bremen.de/integrationsamt-12286. Die Grundlage für die Erfüllung unserer Aufgaben ist das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX).

    Adresse

    Hausanschrift

    Doventorscontrescarpe 172 D

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 12:30; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Feststellungsbescheid der Versorgungsverwaltung über die anerkannte Behinderung der Person für die Leistungen beantragt werden

      (kann aus Gründen des Datenschutzes direkt von der Person beim Integrationsamt eingereicht werden)

    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Gleichstellungsbescheid von der Person für die Leistungen beantragt werden
    • Nachweis über das bestehende Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise Beamtenverhältnis

      (Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde)

    • Gegebenenfalls Kostenvoranschläge von den beabsichtigten Maßnahmen

      (insgesamt 3 Vergleichsangebote bei Kosten ab 5.000 €)

    • Beschreibung Problemstellung/Bedarfsschilderung

    Voraussetzungen

    Die  Person, für die Sie Leistungen beantragen, muss bei Ihnen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise in einem Beamtenverhältnis von mindestens 15 Stunden/Woche stehen.

    Die Person für die Sie Leistungen beantragen, muss schwerbehindert beziehungsweise gleichgestellt im Sinne des SGB IX sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Es  erfolgt zunächst die Prüfung des Antrags. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle noch fehlende, erforderliche Unterlagen an. Sobald die Unterlagen vollständig sind, findet in der Regel ein Betriebsbesuch statt.
    • Danach erfolgt die Bescheiderteilung. Für bestimmte Leistungsarten wird eine Abruffrist festgesetzt. In dieser Zeit soll die Umsetzung der Maßnahme und die Vorlage der Rechnung erfolgen.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Antragsbearbeitung ist individuell vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Schwerbehinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English