Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt -
Beschreibung
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - steht als Dienstleistungseinrichtung Arbeitgebenden und schwerbehinderten Arbeitnehmenden zur Seite. Unser Ziel ist es, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen, sie - wenn notwendig - so behindungsgerecht wie möglich zu gestalten und sie dauerhaft zu erhalten. Wir beraten Arbeitgebende, schwerbehinderte Beschäftigte und das betriebliche Integrationsteam, unterstützen durch technische und andere Hilfen und beauftragen gegebenenfalls den Integrationsfachdienst. Dafür nutzen wir die von Arbeitgebenden erbrachte Ausgleichsabgabe. Um Arbeitsplätze zu erhalten, wirken wir bei Präventionsmaßnahmen mit und achten auf die Einhaltung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen. Regelmäßig bieten wir vielfältige Informationsveranstaltungen zum Thema "Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in Betrieben und Verwaltungen" an. Die kostenlosen Kurse richten sich an Arbeitgebende, an das betriebliche Integrationsteam nach dem SGB IX (Beauftrage der Arbeitgebenden, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen), an Personalsachbearbeitungen, Vorgesetzte, Betriebsärzt:innen, schwerbehinderte und andere interessierte Menschen. Das Fortbildungsprogramm und weitere Broschüren zum Schwerbehindertenrecht finden Sie auf der Seite des Integrationsamtes unter https://www.avib.bremen.de/integrationsamt-12286. Die Grundlage für die Erfüllung unserer Aufgaben ist das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX).
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 12:30; Fr geschlossen; Do 13:30 - 17:00
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Bremen
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben als Arbeitgebende beantragen
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben beantragen
- Förderung für Inklusionsbetriebe beantragen
- Informations- und Bildungsveranstaltungen des Amtes für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt -
- Zahlungspflicht der Arbeitgeber bei Nichterreichen der vorgesehenen Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen
- Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden