Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
In bestimmten Fällen kann eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.
Beschreibung
Wer bauen, umbauen oder sanieren möchte, dem stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Was sieht der Bebauungsplan vor? Muss ich mein Bauvorhaben genehmigen lassen? Wo gebe ich meinen Bauantrag ab?
Mit diesen und anderen Fragen rund um das Thema Bauen können Sie sich an die Mitarbeiter*innen der Bauordnungsabteilung wenden. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger werden von den Mitarbeitern der Bauaufsicht beraten, sondern auch Architekten wenden sich oftmals schon vor Einreichung des Bauantrages an die Bauaufsicht.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)
Beschreibung
Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.
Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Fahrstuhl vorhanden
erforderliche Unterlagen
Formulare
Voraussetzungen
Die Beratung soll sich nur auf Fragestellungen beziehen, die Gegenstand des bauaufsichtlichen Prüfprogrammes sind oder in den Anwendungsbereich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts fallen.
Fragestellungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörden fallen, sind direkt mit den jeweiligen Fachbehörden zu klären.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bauberatung kann telefonisch, in Textform oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.
Für eine persönliche Bauberatung empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.04.2024
Stichwörter
Bauordnungsrecht