Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

    Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen

    In bestimmten Fällen kann eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.

    Beschreibung

    Wer bauen, umbauen oder sanieren möchte, dem stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Was sieht der Bebauungsplan vor? Muss ich mein Bauvorhaben genehmigen lassen? Wo gebe ich meinen Bauantrag ab?

    Mit diesen und anderen Fragen rund um das Thema Bauen können Sie sich an die Mitarbeiter*innen der Bauordnungsabteilung wenden. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger werden von den Mitarbeitern der Bauaufsicht beraten, sondern auch Architekten wenden sich oftmals schon vor Einreichung des Bauantrages an die Bauaufsicht.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)

    Beschreibung

    Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.

    Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Beratung soll sich nur auf Fragestellungen beziehen, die Gegenstand des bauaufsichtlichen Prüfprogrammes sind oder in den Anwendungsbereich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts fallen. 

    Fragestellungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörden fallen, sind direkt mit den jeweiligen Fachbehörden zu klären.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bauberatung kann telefonisch, in Textform oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen.

    Für eine persönliche Bauberatung empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung.

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich entsprechend des Zeitaufwandes nach § 1 der Kostenverordnung Bau, Tarifziffer 101.03.01.02 in Verbindung mit der Allgemeinen Kostenverordnung, Tarifziffer 103.00.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Bauordnungsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English