Sonstige bauaufsichtliche Entscheidungen
Universelle Antragstrecke für bauaufsichtliche Entscheidungen vor oder parallel zum bauaufsichtlichen Hauptverfahren. Antragstrecke für Angelegenheiten Fliegender Bauten nach § 76 BremLBO.
Beschreibung
Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten, können vor Einreichung des Bauantrages bestimmte thematische Vorklärungen sinnvoll sein, um das Risiko späterer Umplanungen im Rahmen des Hauptverfahrens zu reduzieren.
Dies kann zum Beispiel bei folgenden Themenstellungen der Fall sein:
- Barrierefreiheit (baulich)
- Baulückentestat ausstellen
- Baumschutz (Baunebenrecht)
- Bautechnische Zustimmung
- Fliegende Bauten
- Freiflächengestaltung
- Hausnummernfestsetzung
- Kinderspielflächen (hausnah)
- Mobilitätsmanagementmaßnahmen
- Typengenehmigung
- Vorzeitige Benennung eines Prüfingenieurs
- Sonstiges
Sie haben deshalb die Möglichkeit, vorab mit der Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise der federführend zuständigen Fachbehörde in Kontakt zu treten. Bitte reichen Sie hierzu die für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen ein.
Die Entscheidung oder die Zwischennachricht der Behörde reichen Sie bitte zusammen mit den übrigen Bauvorlagen im Rahmen des Hauptverfahrens ein.
Je nach Art des Sachverhaltes wird auf eine mögliche Gebührenpflicht hingewiesen. Dies kann insbesondere bei der Beteiligung zusätzlicher Stellen erforderlich werden.
Bei mehreren Entscheidungen ist jeweils ein neuer Antrag zu stellen.
Diese Antragstrecke dient auch für Angelegenheiten Fliegender Bauten nach § 76 BremLBO.
Baulastverfahren nach § 82 BremLBO sind über eine separate Antragstrecke durchzuführen.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)
Beschreibung
Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.
Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Fahrstuhl vorhanden
erforderliche Unterlagen
- Mit Bezug auf die BremBauVorlV und die jeweils ergänzend einschlägige öffentlich-rechtliche Vorschrift sind die Unterlagen einzureichen, die für die Entscheidung erforderlich sind.
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Bestätigung, wenn die eingereichten Unterlagen mit den rechtlichen Anforderungen im Einklang mit den betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen.
Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften noch nicht einhält, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Im Rahmen des nachfolgenden bauaufsichtlichen Verfahrens sind die offenen Fragestellungen dann abschließend zu klären.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Kostenverordnung Bau (BauKostV)
- Bremische Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV)
- Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
- Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG)
- Bremische Baumschutzverordnung (BaumSchV)
- Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen
- Kinderspielflächenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen
Verfahrensablauf
Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten, können vor Einreichung des Bauantrages bestimmte thematische Vorklärungen sinnvoll sein, um das Risiko späterer Umplanungen im Rahmen des Hauptverfahrens zu reduzieren.
Sie haben deshalb die Möglichkeit, vorab mit der Bauaufsichtsbehörde bzw. der federführend zuständigen Fachbehörde in Kontakt zu treten. Bitte reichen Sie hierzu die für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen ein.
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Entscheidungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung für die Entscheidung erforderlich ist.
Sie erhalten eine Bestätigung, wenn die eingereichten Unterlagen mit den rechtlichen Anforderungen im Einklang mit den betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen.
Wenn Ihr Bauvorhaben die betroffenen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften noch nicht einhält, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Im Rahmen des nachfolgenden bauaufsichtlichen Verfahrens sind die offenen Fragestellungen dann abschließend zu klären.
Beachten Sie, dass die Entscheidung gebührenpflichtig sein kann.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.04.2024
Stichwörter
Bauordnungsrecht