Mietspiegel Veröffentlichung

    Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse liegt.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen. 

    Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
     

    Online-Dienst

    Online-Rechner für die ortsüblichen Vergleichsmieten in Bremen

    ID: S100003_S1000030002298484

    Beschreibung

    In dem Online-Rechner können Sie die ortsübliche Vergleichmiete für Ihr Mietobjekt berechnen. Was Sie brauchen? Ihre Anschrift, das Baujahr und Wohnungsgröße (m²) sowie die notwendigen Wohnwertmerkmale.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

    Beschreibung

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung ist für die Fragen rund um die Themen Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen sowie Mobilität zuständig. Für Fachfragen oder Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Ressorts zur Verfügung. Für allgemeine Fragen, Anregungen oder Kritik können Sie die Bürgerbeauftragte kontaktieren unter: buergeranfragen@bau.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00; Fr 09:00 - 13:30; sonst nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BAB – Die Förderbank | Wohnraumförderung und Umweltschutz | Mietspiegel

    Adresse

    Hausanschrift

    Domshof 14/15

    28195 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Bremer Mietspiegel wurde zum 01.01.2024 veröffentlicht.

    Der Mietspiegel kann nach dem Aufrufen der Website als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

    Auf der Website kann ebenfalls der Mietspiegelrechner zur Berechnung der individuellen ortsüblichen Vergleichsmiete verwendet werden.

    Der Mietspiegel kann in analoger Form gedruckt bestellt werden bei der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln (diese Broschüre wird in Anpassung an die neue Rechts-/Verordnungslage überarbeitet) [https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2014/HinweiseErstellungMietspiegel-neu.html] Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen [https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/arbeitshilfe-mietspiegel.html] Informationen der Bundesregierung zur Mietspiegelreform [https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/reform-des-mietspiegels-1829154] Bundesgesetzblatt – Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG) [https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s3515.pdf] Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung - MsV) [https://dip.bundestag.de/vorgang/verordnung-%C3%BCber-den-inhalt-und-das-verfahren-zur-erstellung-und/271557?term=he%3Abr+AND+dr%3A766%2F20&f.typ=Vorgang&rows=25&pos=1]

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Wohnraum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English