Petition Prüfung

    Petition - Bitten und Beschwerden / Bremerhaven

    Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

    Beschreibung

    Prinzipiell kann alles, was Handlungen oder Unterlassungen städtischer Ämter oder Einrichtungen betrifft, Gegenstand einer Petition sein. Das sind zum Beispiel Forderungen und Vorschläge, aber auch Beschwerden. Ausgenommen sind alle Angelegenheiten, die auf dem Rechtsweg zu klären sind. 

    Petitionen können somit unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben.

    Online-Dienst

    Online-Formular für Petitionen an die Stadtverordnetenversammlung

    ID: S100003_S1000030002336987

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Büro der Stadtverordnetenversammlung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 08:00 - 15:00; Fr 08:00 - 12:00; oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupteingang Stresemannstr. oder über den Park-platz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus)
    Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
    WC: 1. OG Raum 181

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie benötigen keine Unterlagen.
      • Wichtig ist, dass Sie Ihr Anliegen schriftlich oder über das Online-Formular (eine einfache E-Mail reicht nicht aus) schildern. Sie können Ihr Anliegen auch im Büro der Stadtverordnetenversammlung zu Protokoll geben

    Voraussetzungen

    Jede natürliche Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder elektronisch (ausschließlich über das Online-Formular) mit Bitten oder Beschwerden, Anregungen und Kritik (Petitionen) an die Stadtverordnetenversammlung zu wenden oder diese dort zu Protokoll zu geben. Petitionen können auch durch gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertreter:innen eingelegt werden. Juristische Personen des öffentlichen Rechts steht das Petitionsrecht insoweit zu, als die Petition einen Gegenstand ihres sachlichen Zuständigkeitsbereiches betrifft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es gelten keine besonderen Formvorschriften. Wichtig ist jedoch, dass Sie zum Beispiel auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll. Ihre Eingabe können Sie schriftlich per Post oder elektronisch (über das Online-Formular) einreichen. Der Brief sollte Ihre vollständige Anschrift enthalten und persönlich unterschrieben sein. Außerdem besteht die Möglichkeit, Ihr Anliegen unmittelbar beim Büro der Stadtverordnetenversammlung zu Protokoll zu geben.  

    Wenn Ihre Eingabe beim Büro der Stadtverordnetenversammlung eingegangen ist, erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Zeitgleich bittet der Petitionsausschuss den Magistrat um eine Stellungnahme. Die abschließende Stellungnahme vom Petitionsausschuss, wie mit der Eingabe weiter verfahren werden soll, wird der Stadtverordnetenversammlung als Empfehlung vorgelegt. 

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Das Petitionsverfahren nimmt grundsätzlich einige Zeit in Anspruch.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren/Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Beschwerde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English