Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Beschreibung
Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:
- Waffenbesitzkarte,
- Munitionserwerbschein,
- Waffenschein,
- Kleiner Waffenschein,
- Schießerlaubnis,
- Europäischer Feuerwaffenpass,
- Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
- sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).
Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 11 - Waffen- und Jagdangelegenheiten
Beschreibung
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir sind für Sie weiterhin über das allgemeine E- Mailpostfach: waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de
oder telefonisch (0421- 361 2144; werktags 08.00 Uhr- 12.00 Uhr) erreichbar.
Persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+++Jagdscheinverlängerung zum 01.04. des Jahres+++
Für Ihre Jagdscheinverlängerung senden Sie uns bitte ab der 4. KW des Jahres auf dem Postweg folgende Unterlagen zu:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder formloses Anschreiben mit der Angabe des gewünschten Zeitraums der Verlängerung
- Aktueller Jagdschein im Original
- Aktuelles Passfoto für den Fall, dass ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss
- Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung für die Untere Jagdbehörde über den gesamten Zeitraum der gewünschten Verlängerung (Das Jagdjahr beginnt am 01. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres.)
Bleiben Sie gesund,
Ihre Waffen- und Jagdbehörde
Aufgabenbereiche
Das Referat Waffen- und Jagdangelegenheiten ist Ihr Ansprechpartner bei waffenrechtlichen
Erlaubnissen und Überprüfungen. Hierzu zählen:
- Kontrolle der sicheren Schusswaffenaufbewahrung
- Zuverlässigkeits- und Bedürfnisprüfung von Waffenbesitzer_innen
- Waffen- und Munitionsverbote
- Schießstättenangelegenheiten
- Waffenhändler
Ebenfalls gehört es zu den Aufgaben des Referates, sich um jagdrechtlichen Erlaubnisse zu kümmern. Diese umfassen:
- Ausstellung/Verlängerung eines Jadgscheines
- Erlaubnis zur befriedeten Jagd
- Durchführung der Jägerprüfung
- Bestellung des Stadtjägermeisters
In Zusammenarbeit mit dem Landesamt GeoInformation Bremen wurde ein Jagd-Informationssystem aufgebaut, dem Sie weitere Informationen z. B. zu Jagdbezirken entnehmen können: https://geoportal.bremen.de/jagdinfosystem/
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch zu den angegebenen Öffnungszeiten oder jederzeit per E-Mail.
Kontakt
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
- Rechnung
- Überweisung/ Zahlschein
- Bargeldzahlung
Bankverbindung:
Empfänger: Ordnungsamt Bremen
IBAN: DE07 2905 0101 0082 8329 65
BIC: SBREDE22XXX
Bankinstitut: Sparkasse Bremen
Hinweise zum Verwendungszweck: Kassenzeichen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Beantragung in Papierform
- Den Antrag zum Ausdrucken können Sie per E- Mail unter waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de anfordern oder Sie erhalten ihn vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
- Senden Sie alles per Post zu oder geben Sie die Unterlagen vor Ort nach vorheriger Terminabsprache ab. Der ausgefüllte Antrag sollte bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
- Sie erhalten den Bescheid per Post.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Anzeige Verlust WBK