Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe Erteilung

    Schießerlaubnis beantragen

    Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.

    Beschreibung

    Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.

    Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

    Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie gegebenenfalls weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.

    Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie

    • in einer Schießstätte, zum Beispiel Ihres Schützenvereins, schießen wollen
    • als Jäger bei der befugten Jagdausübung schießen wollen oder Tiere schießen wollen, die dem Naturschutzrecht unterliegen, und über eine entsprechende Erlaubnis der Naturschutzbehörde verfügen
    • als Brauchtumsschütze auf einer Veranstaltung, bei der es Brauch ist, aus besonderem Anlass Waffen zu tragen, schießen wollen und dem Leiter der Brauchtumsschützenvereinigung eine gültige Ausnahmebewilligung nach § 16 Abs. 3 WaffG erteilt wurde
    • mit einer Langwaffe an Schießständen auf einer genehmigten Sportveranstaltung, zum Beispiel Biathlonwettkampf, schießen wollen
    • Waffen, die nur Kartuschenmunition verschießen können, während einer Theateraufführung oder Ähnlichem nutzen wollen oder um Schadvögel zu vergrämen
    • mit Druckluft, Federdruckwaffen und CO2Waffen mit unter 7,5 Joule, die mit einem "F"-Zeichen gekennzeichnet sind, mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts auf umzäuntem Gebiet, zum Beispiel für Paintball-Aktivitäten, schießen wollen
    • bei Sportveranstaltungen im Auftrag der Veranstalter mit Schreckschusswaffen oder Signalwaffen Start oder Beginn eines Wettkampfs anzeigen wollen, sofern eine solche Signalgebung erforderlich ist
    • bei Not und Rettungsübungen Signalwaffen abfeuern, sofern dies Teil der Übung ist

    Die Schießerlaubnis kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

    Um die Schießerlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgendes nachweisen:

    • das entsprechende Alter haben sowie
    • Ihr Bedürfnis,
    • Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
    • Ihre persönliche Eignung,
    • eine Haftpflichtversicherung, die Personen und Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro abdeckt


    Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, kann das einen Straftatbestand verwirklichen.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 11 - Waffen- und Jagdangelegenheiten

    Beschreibung

    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

    wir sind für Sie weiterhin über das allgemeine E- Mailpostfach: waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de

    oder telefonisch (0421- 361 2144; werktags 08.00 Uhr- 12.00 Uhr) erreichbar.

    Persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    +++Jagdscheinverlängerung zum 01.04. des Jahres+++

    Für Ihre Jagdscheinverlängerung senden Sie uns bitte ab der 4. KW des Jahres auf dem Postweg folgende Unterlagen zu:

    1. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder formloses Anschreiben mit der Angabe des gewünschten Zeitraums der Verlängerung 
    2. Aktueller Jagdschein im Original 
    3. Aktuelles Passfoto für den Fall, dass ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss
    4. Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung für die Untere Jagdbehörde über den gesamten Zeitraum der gewünschten Verlängerung (Das Jagdjahr beginnt am 01. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres.)

    Bleiben Sie gesund,
    Ihre Waffen- und Jagdbehörde

    Aufgabenbereiche

    Das Referat Waffen- und Jagdangelegenheiten ist Ihr Ansprechpartner bei waffenrechtlichen
    Erlaubnissen und Überprüfungen. Hierzu zählen:

    • Kontrolle der sicheren Schusswaffenaufbewahrung
    • Zuverlässigkeits- und Bedürfnisprüfung von Waffenbesitzer_innen
    • Waffen- und Munitionsverbote
    • Schießstättenangelegenheiten
    • Waffenhändler

    Ebenfalls gehört es zu den Aufgaben des Referates, sich um jagdrechtlichen Erlaubnisse zu kümmern. Diese umfassen:

    • Ausstellung/Verlängerung eines Jadgscheines
    • Erlaubnis zur befriedeten Jagd
    • Durchführung der Jägerprüfung
    • Bestellung des Stadtjägermeisters

    In Zusammenarbeit mit dem Landesamt GeoInformation Bremen wurde ein Jagd-Informationssystem aufgebaut, dem Sie weitere Informationen z. B. zu Jagdbezirken entnehmen können: https://geoportal.bremen.de/jagdinfosystem/

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch zu den angegebenen Öffnungszeiten oder jederzeit per E-Mail.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    • Rechnung
    • Überweisung/ Zahlschein
    • Bargeldzahlung

    Bankverbindung: 
    Empfänger: Ordnungsamt Bremen
    IBAN: DE07 2905 0101 0082 8329 65
    BIC: SBREDE22XXX
    Bankinstitut: Sparkasse Bremen
    Hinweise zum Verwendungszweck: Kassenzeichen

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte oder Jagdschein
    • Nachweis eines Bedürfnisses
      • Zum Beispiel Auftrag eines Gehegebetreibers, Tätigkeit als Wein-/Obstbauer
      • Zulassung als Tierarzt
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe haben (z .B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte).
       
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
       
    • Sie müssen nachweisen, dass es für Sie notwendig ist, mit einer Waffe zu schießen (Bedürfnis).

      Sie müssen gegenüber der zuständigen Waffenbehörde einen glaubhaften Grund angeben. Als glaubhafter Grund wird in der Regel anerkannt, wenn Sie
      • in einem (Wild)Gehege Tiere zur (Wild-)Fleischproduktion schießen wollen
      • Obst oder Weinbauer sind oder eine Fischzuchtanlage betreiben und Schadvögel vertreiben (vergrämen) wollen
      • Tierarzt sind

    Sie können auch andere Bedürfnisse angeben, die dann von der zuständigen Behörde geprüft werden.

    • Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.

      Die Erteilung einer Schießerlaubnis setzt Ihre Zuverlässigkeit voraus. Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, 
      • ​​​​​​​wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind und in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
      • wenn angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
      • wenn Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
      • wenn Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
         
    • Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.

      Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
      • Sie geschäftsunfähig sind.
      • Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
      • Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
      • angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
         
    • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erlaubnis zum Schießen bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Beantragung in Papierform 

    • Den Antrag zum Ausdrucken können Sie per E- Mail unter waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de anfordern oder Sie erhalten ihn vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
    • Senden Sie alles per Post zu oder geben Sie die Unterlagen vor Ort nach vorheriger Terminabsprache ab. Der ausgefüllte Antrag sollte bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
    • Sie erhalten den Bescheid per Post.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen.

    Kosten

    Die Gebühren können unterschiedlich sein und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Stichwörter

    Waffe in der Öffentlichkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English