Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 11 - Waffen- und Jagdangelegenheiten
Beschreibung
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir sind für Sie weiterhin über das allgemeine E- Mailpostfach: waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de
oder telefonisch (0421- 361 2144; werktags 08.00 Uhr- 12.00 Uhr) erreichbar.
Persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+++Jagdscheinverlängerung zum 01.04. des Jahres+++
Für Ihre Jagdscheinverlängerung senden Sie uns bitte ab der 4. KW des Jahres auf dem Postweg folgende Unterlagen zu:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder formloses Anschreiben mit der Angabe des gewünschten Zeitraums der Verlängerung
- Aktueller Jagdschein im Original
- Aktuelles Passfoto für den Fall, dass ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss
- Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung für die Untere Jagdbehörde über den gesamten Zeitraum der gewünschten Verlängerung (Das Jagdjahr beginnt am 01. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres.)
Bleiben Sie gesund,
Ihre Waffen- und Jagdbehörde
Aufgabenbereiche
Das Referat Waffen- und Jagdangelegenheiten ist Ihr Ansprechpartner bei waffenrechtlichen
Erlaubnissen und Überprüfungen. Hierzu zählen:
- Kontrolle der sicheren Schusswaffenaufbewahrung
- Zuverlässigkeits- und Bedürfnisprüfung von Waffenbesitzer_innen
- Waffen- und Munitionsverbote
- Schießstättenangelegenheiten
- Waffenhändler
Ebenfalls gehört es zu den Aufgaben des Referates, sich um jagdrechtlichen Erlaubnisse zu kümmern. Diese umfassen:
- Ausstellung/Verlängerung eines Jadgscheines
- Erlaubnis zur befriedeten Jagd
- Durchführung der Jägerprüfung
- Bestellung des Stadtjägermeisters
In Zusammenarbeit mit dem Landesamt GeoInformation Bremen wurde ein Jagd-Informationssystem aufgebaut, dem Sie weitere Informationen z. B. zu Jagdbezirken entnehmen können: https://geoportal.bremen.de/jagdinfosystem/
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch zu den angegebenen Öffnungszeiten oder jederzeit per E-Mail.
Kontakt
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
- Rechnung
- Überweisung/ Zahlschein
- Bargeldzahlung
Bankverbindung:
Empfänger: Ordnungsamt Bremen
IBAN: DE07 2905 0101 0082 8329 65
BIC: SBREDE22XXX
Bankinstitut: Sparkasse Bremen
Hinweise zum Verwendungszweck: Kassenzeichen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Beantragung in Papierform
- Den Antrag zum Ausdrucken können Sie per E- Mail unter waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de anfordern oder erhalten Sie vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
- Senden Sie alles per Post zu oder geben Sie die Unterlagen vor Ort nach vorheriger Terminabsprache ab. Der ausgefüllte Antrag sollte bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
- Sie erhalten den Bescheid per Post.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024