Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen oder damit arbeiten), brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Jede Person, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt, verkauft oder auf andere Weise in den Verkehr bringt und mit Lebensmitteln direkt oder indirekt über Teller oder Besteck in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Das trifft beispielsweise zu für Personen, die in Gaststätten, Kantinen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Einrichtungen aufhalten, wie zum Beispiel Reinigungshilfen oder Geschirrspüler:innen, benötigen eine Bescheinigung.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Verunreinigung der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Die Bescheinigung ist lebenslang gültig, wenn Sie spätestens 3 Monate nach dem Erwerb der Bescheinigung eine Arbeit mit Lebensmitteln beginnen. Wer schon ein Gesundheitszeugnis hat, braucht keine neue Gesundheitsbescheinigung.
Die Bescheinigung wird in Bremen nur vom Gesundheitsamt ausgestellt.
Online-Dienst
Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsbescheinigung)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gesundheitsamt Bremen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00 Bitte beachten Sie abweichende Sprechzeiten bei einigen anderen Serviceeinrichtungen unseres Hauses; Fr 09:00 - 14:00 Bitte beachten Sie abweichende Sprechzeiten bei einigen anderen Serviceeinrichtungen unseres Hauses.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls Kostenübernahmeerklärung vom Arbeitgeber oder Jobcenter
- Die Kostenübernahmebescheinigung muss an das Gesundheitsamt gerichtet sein. Sie muss das aktuelle Datum und eine Rechnungsadresse enthalten. Und sie muss vom Arbeitgeber oder vom Jobcenter unterschrieben sein.
- Ein Bescheid des Jobcenters beziehungsweise ein Antrag auf Erstattung einer Behörde ist hier nicht ausreichend.
- 32,50 Euro Bargeld (keine Kartenzahlung möglich)
- Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen zwingend einen/eine Dolmetscher:in mitbrigen.
- Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske, da die Belehrung in einer Gruppe stattfindet.
Bitte bringen Sie eine FFP2-Maske mit.
Voraussetzungen
- Erstmalige gewerbliche Tätigkeit oder Beschäftigung mit direktem oder indirektem Lebensmittelkontakt (Herstellung, Behandlung und Verkauf von Lebensmitteln).
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
- Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen (lesen und sprechen) benötigen eine Person, die beim Übersetzen behilflich ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Gesundheitsbescheinigung brauchen, müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen.
Bei der Belehrung wird Ihnen erklärt, wie man verhindert, dass Krankheiten durch Lebensmittel übertragen werden.
Sie können diese Belehrung online machen:
- Den Link zum Onlinedienst finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Online-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsbescheinigung)".
- Online-Belehrungen sind jederzeit und von überall möglich, folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Website.
- Die Online-Belehrung ist in 23 verschiedenen Sprachen möglich, zum Beispiel Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder Türkisch und weitere. Es gibt auch eine deutsche Version mit Gebärdensprache.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Belehrung online zu machen, können Sie auch zu einem Vortrag ins Gesundheitsamt kommen:
- Die Vorträge finden immer mittwochs statt.
- In den ungeraden Kalenderwochen finden die Vorträge mittwochs vormittags von 9:30 Uhr bis 11:00 Uhr statt.
- In den geraden Kalenderwochen finden die Vorträge mittwochs nachmittags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
- Jeder Vortrag dauert etwa 1,5 Stunden.
- Für den Vortrag müssen Sie sich vorher online anmelden – ohne Anmeldung gibt es keinen Vortrag.
- Den Link zur Terminanmeldung finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren" - "Belehrung in Präsenz und weitere Informationen" oder über "Termin vereinbaren".
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und 32,50 Euro in bar mit (Kartenzahlung ist nicht möglich).
- Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, dann bringen Sie bitte eine Person mit, die für Sie übersetzen kann.
- Die Bescheinigung wird Ihnen im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt.
Für Personen, die keinen Internetzugang haben, gibt es eine andere Möglichkeit, um sich für den Vortrag im Gesundheitsamt anzumelden:
- Bei der Information des Gesundheitsamtes erhalten Sie ein Formular für eine Terminanfrage.
- Am besten füllen Sie das Formular sofort aus und geben das ausgefüllte Formular direkt bei der Information ab.
- Bitte geben Sie im Formular unbedingt Ihre Telefonnummer und, falls vorhanden, eine Mailadresse an, über die Sie erreichbar sind.
- Sie bekommen dann telefonisch oder per Mail einen Termin angeboten.
- Es ist auch möglich, sich persönlich zum Vortrag anzumelden.
- Für eine persönliche Anmeldung kommen Sie ins Gesundheitsamt Bremen in der Horner Straße 60-70 in 28203 Bremen und dort in den Raum 0.202. Dazu betreten Sie das Gesundheitsamt. durch den Eingang 2 an der Ecke Horner Straße / Humboldtstraße. Dann gehen Sie die Treppe hinauf und klopfen an die erste Tür auf der rechten Seite.
In einer persönlichen oder telefonischen Sprechstunde beantworten wir Ihre Fragen und vermitteln Ihnen spezielle barrierefreie Angebote. Die Sprechstunde ist dienstags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Die Telefonnummer lautet 361 – 15134.
Zweitschrift:
- Senden Sie eine Mail mit der Angabe des vollständigen Namens, der aktuellen Adresse, des Geburtsdatums und, wenn bekannt, des Termins der Erstbelehrung an diese Adresse: Belehrungen@gesundheitsamt.bremen.de
- Weitere Informationen werden dann per Mail zugeschickt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Komplette online-Belehrung (jederzeit und von überall möglich) pro Person mittels online-Payment: Gebühr 34.0 EUR
Kostenhöhe für Präsenzbelehrung pro Person (nur Barzahlung). Übernimmt der Arbeitgeber oder eine Institution die Kosten, muss dem Gesundheitsamt eine Kostenübernahmebescheinigung vorliegen beziehungsweise vorgelegt werden.: Gebühr 32.5 EUR
Gebühren für eine Zweitschrift, die bei Verlust der Originalbescheinigung ausgestellt werden kann. Die Aufbewahrungsfrist der Daten zum Nachweis für eine eventuelle Ausstellung einer Zweitschrift der Bescheinigung beträgt 10 Jahre. Danach kann keine Zweitschrift mehr ausgestellt werden.: Gebühr 16.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (§§ 17, 18 Bundesseuchengesetz). Die alten Zeugnisse (ab 1980) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Die Bescheinigung ist nur gültig, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung Ihre Arbeit mit Lebensmitteln beginnen.
Da die ausgestellte Bescheinigung lebenslang gültig ist, bewahren Sie diese sorgfältig auf!
Weitere Informationen zum Thema Gesundheitsbescheinigung finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamtes.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Lebensmittelschein