Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie nach § 75 Satz 3 der Bremischen Landesbauordnung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen zwischenzeitlich nicht geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I FB 02 I Stadtplanung, Bauordnung Nord
Beschreibung
Bauordnung und Stadtplanung für BREMEN-STADT sind unter folgendem Link zu erreichen: www.bauumwelt.bremen.de (http://www.bauumwelt.bremen.de) Das Bauamt ist Anlaufstelle "vor Ort" in den Stadtteilen Burglesum, Vegesack und Blumenthal wenn es um Bauangelegenheiten (Bebauungspläne, Bauanträge) geht. Für den Stadtbezirk Nord mit seinen über 100.000 Einwohnern steht ein Dienstleistungsamt mit ca. 30 Mitarbeitern an zentraler Stelle in Vegesack für die Bürger zur Verfügung; diese kennen sich hier aus und beraten Sie in baulichen Angelegenheiten und bei den notwendigen öffentlich-rechtlichen Verfahren Bei Bürgeranfragen, in öffentlichen Sitzungen der Beiräte Burglesum, Vegesack und Blumenthal, in Einwohnerversammlungen sowie während der Sprechzeiten im Amt stehen wir Ihnen mit "Rat und Tat" zur Seite.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mi nach Vereinbarung; Di nach Vereinbarung; Do 09:00 - 12:00 und 14.00 bis 17.00 Uhr; Fr nach Vereinbarung; Mo 09:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: (0421) 3 61- 18666
E-Mail: bbn.office@bau.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)
Beschreibung
Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.
Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Fahrstuhl vorhanden
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine einmalige Verlängerung um 2 Jahre sind:
- die Vorlage eines gültigen Bauvorbescheids
- die Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides,
- die nach § 5 der Bremischen Bauvorlagenverordnung eingereichten Unterlagen haben unverändert Gültigkeit,
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert und
- der Antrag ist vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids stellen Sie in Textform. Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung des Bauvorbescheids, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.11.2024
Stichwörter
Bauantrag