Bauvoranfrage stellen
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Beschreibung
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob Sie Ihr Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück überhaupt verwirklichen dürfen.
In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Der Bauvorbescheid ist gebührenpflichtig.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung I Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)
Beschreibung
Das Bauamt Bremen-Nord ist ein direkt der Senatsbaudirektorin zugeordnetes Referat der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und zuständig für die Bauordnung und die Stadtplanung in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Burglesum.
Näheres zu diesen Aufgaben sowie zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Internetseite: https://bau.bremen.de/bau/planen-bauen-bremen-nord-2144234.
Sie erreichen uns persönlich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz oder über die nachstehenden Kontaktmöglichkeiten.
Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne Kontakt zu uns auf und wir stellen Ihnen die passende Ansprechperson zur Seite.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Do 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 17:00; sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361-18666
E-Mail: bbn.office@bau.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)
Beschreibung
Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.
Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Fahrstuhl vorhanden
erforderliche Unterlagen
- Hinweis zur Bauvoranfrage
Es sind diejenigen Bauvorlagen vorzulegen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid nach § 75 der Bremischen Landesbauordnung zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
Dies können beispielsweise sein
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als drei Monate),
- Lageplan,
- Bauzeichnungen,
- Angaben über die gesicherte Erschließung.
Voraussetzungen
Wenn Sie einen Bauvorbescheid beantragen möchten, ist die Einreichung unterschiedlicher Unterlagen erforderlich. Die von Ihnen beigefügten Unterlagen müssen der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ermöglichen, den Sachverhalt eindeutig zu beurteilen. Wenn Ihre Fragen zu Ihrem Bauvorhaben so klar und hinreichend bestimmt formuliert sind, dass eine eindeutige Antwort möglich ist, erhalten Sie einen Bauvorbescheid mit verbindlichen Aussagen zu Ihrer konkreten Anfrage.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Bauvoranfrage stellen Sie in Textform. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
Reichen Sie die Bauvoranfrage bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Bauvoranfrage und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Bauvoranfrage nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bauvorbescheid. Wenn Sie anschließend für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.
Die Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebührenvorauszahlung auf.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.01.2025
Stichwörter
Sanierung