Vaterschaft anerkennen / Bremerhaven
Möchten Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen?
Beschreibung
Die Vaterschaft zu einem minderjährigem Kind kann in einer öffentlichen Urkunde anerkannt werden. Die notwendigen Zustimmungen (z.B. der Mutter des Kindes) können ebenfalls beurkundet werden.
Die Urkunden können vor oder nach Geburt des Kindes aufgenommen werden.
Sollte der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, kann die Mutter des Kindes Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft erhalten. Sie kann hierfür auch eine Beistandschaft des Jugendamtes einrichten.
Online-Dienst
Vaterschaft-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt für Jugend, Familie und Frauen/Familienrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Mi,Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 sowie nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 3. OG im Hochhaus
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: 2. OG Raum 263a
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- Das Kind braucht noch nicht geboren zu sein,
- es muss aber gezeugt sein
- voraussichtlicher Entbindungstermin oder Geburtsdatum und Namen des Kindes
- Daten des anderen Elternteils
- Der Vater muss persönlich erscheinen
- Die Mutter muss persönlich ihre Zustimmung beurkunden lassen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige.
- Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung" nutzen.
- Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen.
- Nach Aufklärung über die Rechtsfolgen der Urkunde wird diese vorgelesen und vom Vater unterschrieben. Falls die Mutter des Kindes mit erschienen ist, kann diese ebenfalls unterschreiben.
- Beglaubigte Abschriften der Urkunde werden ausgehändigt.
- Zur Wirksamkeit der Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Wenn auch diese vorliegt, kann man sich beim Geburtsstandesamt des Kindes eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, in der der Vater vermerkt ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Standesamt erfolgen.
Weitere Informationen
- Düsseldorfer Tabelle - Unterhaltsrechtliche Leitlinien
- Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (Homepage)
- Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren nebst Merkblatt (Bundeseinheitliche Formulare aus dem Justizportal des Bundes und der Länder)
- "Das Kindschaftsrecht", Fragen und Antworten zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zum Namensrecht und zum Kindesunterhaltsrecht.
- Die Beistandschaft, Fragen und Antworten des Bundesministeriums fürr Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Beratung bei Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt
- Broschüre vom Bundesministerium zur Beistandschaft und weiteren Hilfen des Jugendamtes
- Datenschutzinformation zur Beantragung der Beurkundung der Sorgeerklärung und zur Anerkennung der Mutter- bzw. Vaterschaft für Bremerhaven
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.12.2024
Stichwörter
alleinige Sorge