Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

    Vaterschaft anerkennen / Bremerhaven

    Möchten Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen?

    Beschreibung

    Die Vaterschaft zu einem minderjährigem Kind kann in einer öffentlichen Urkunde anerkannt werden. Die notwendigen Zustimmungen (z.B. der Mutter des Kindes) können ebenfalls beurkundet werden.

    Die Urkunden können vor oder nach Geburt des Kindes aufgenommen werden.

    Sollte der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, kann die Mutter des Kindes Beratung und Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft erhalten. Sie kann hierfür auch eine Beistandschaft des Jugendamtes einrichten.

    Online-Dienst

    Vaterschaft-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung

    ID: S100003_S1000030001664386

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Familienrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40

    27576 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo,Mi,Fr 09:00 - 12:00; Mo 15:00 - 17:00 sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 3. OG im Hochhaus
    Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
    WC: 2. OG Raum 263a

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    • Das Kind braucht noch nicht geboren zu sein,
    • es muss aber gezeugt sein
    • voraussichtlicher Entbindungstermin oder Geburtsdatum und Namen des Kindes
    • Daten des anderen Elternteils
    • Der Vater muss persönlich erscheinen
    • Die Mutter muss persönlich ihre Zustimmung beurkunden lassen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Terminvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste -Jugendamt, Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige. 
    • Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung" nutzen.
    • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten zusammen.
    • Nach Aufklärung über die Rechtsfolgen der Urkunde wird diese vorgelesen und vom Vater unterschrieben. Falls die Mutter des Kindes mit erschienen ist, kann diese ebenfalls unterschreiben.
    • Beglaubigte Abschriften der Urkunde werden ausgehändigt.
    • Zur Wirksamkeit der Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Wenn auch diese vorliegt, kann man sich beim Geburtsstandesamt des Kindes eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, in der der Vater vermerkt ist.

    Fristen

    Das Kind braucht noch nicht geboren zu sein; es muss aber gezeugt sein.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer des Termins ca. 30 bis 60 Minuten. Ein Termin wird in der Regel kurzfristig, spätestens innerhalb von 3 Wochen, angeboten.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Vaterschaftsanerkennung kann auch beim Standesamt erfolgen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.12.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    alleinige Sorge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English