Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen / Bremerhaven
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
Beschreibung
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:
- Alter des Kindes
- Entwicklungsstand Ihres Kindes
- Bindungen Ihres Kindes
- Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen.
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Online-Dienst
Online Service Adoption
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Jugend, Familie und Frauen/Stadtteilbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0471 590-3317
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über den Weg von der Brookstr. zum Eingang in den Aufzug auf der linken Seite oder über Haupteingang (weiter in Richtung Innenhof)
Parken: keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze
WC: im EG
Amt für Jugend, Familie und Frauen/Stadtteilbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0471 590-2817
Internet
Amt für Jugend, Familie und Frauen/Stadtteilbüro Süd
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0471 590-2429
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über den Haupt- oder Hintereingang
Parken: keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze
WC: im EG
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.
- Nachweis über das Sorgerecht
Zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
- Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
- Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern.
- Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.11.2023