Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen / Bremerhaven

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

    Beschreibung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

    • Alter des Kindes
    • Entwicklungsstand Ihres Kindes
    • Bindungen Ihres Kindes
    • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

    Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
    Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
    Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Online-Dienst

    Online Service Adoption

    ID: S100003_S1000030002048131

    Beschreibung

    Der Online-Service „Adoption Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für eine Adoption interessieren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Stadtteilbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Brookstraße 1

    27580 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Weg von der Brookstr. zum Eingang in den Aufzug auf der linken Seite oder über Haupteingang (weiter in Richtung Innenhof)
    Parken: keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze
    WC: im EG

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Stadtteilbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Bürger 39a

    27568 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Stadtteilbüro Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Bult 20

    27574 Bremerhaven

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Haupt- oder Hintereingang
    Parken:
    keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze
    WC:
    im EG

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass

      Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.

    • Nachweis über das Sorgerecht

      Zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
    • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. 
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
       

    Kosten

    Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English