Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen / Bremerhaven
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Beschreibung
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
Online-Dienst
Online Service Adoption
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Amt für Jugend, Familie und Frauen/Pflegekinderdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Zugang: über den Weg von der Brookstraße zum Eingang in den Aufzug auf der linken Seite oder über Haupteingang (weiter in Richtung Innenhof)
Parken: Rathaus Lehe, im Innenhof (ausgewiesene PKW-Stellplätze)
WC: im EG
Die Räumlichkeiten befinden sich im 1. Obergeschoss.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Ausscheiden aus Pflichtversicherung bzw. Ende der Familienversicherung
- Bescheinigung über freiwillige Mitgliedschaft und Beitragssätze
Voraussetzungen
Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
- Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.11.2023