Fortführung der Unterbringung, Hilfe für junge Volljährige bei Pflegekindern / Bremerhaven
Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.
Beschreibung
Die Ziele einer Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege werden nicht kurzfristig erreicht. Wenn ein Pflegekind 18 Jahre alt wird, kann eine Hilfe fortgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass erreichte Fortschritte in der Entwicklung des jungen Volljährigen nicht gefährdet werden. Junge Volljährige erhalten Hilfen, solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstständige Lebensweise nicht ermöglicht.
Bei der Fortführung der Hilfe wird das bisherige Angebot fortgesetzt.
Die Fortführung der Hilfe muss vor dem 18. Geburtstag beantragt werden. Sie kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann sie auch darüber hinaus bewilligt werden.
Online-Dienst
Online Service Adoption
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Jugend, Familie und Frauen/Pflegekinderdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Zugang: über den Weg von der Brookstraße zum Eingang in den Aufzug auf der linken Seite oder über Haupteingang (weiter in Richtung Innenhof)
Parken: Rathaus Lehe, im Innenhof (ausgewiesene PKW-Stellplätze)
WC: im EG
Die Räumlichkeiten befinden sich im 1. Obergeschoss.
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Gewährung einer Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII.
Die Fortführung der Hilfe kann beantragt werden, wenn das Ende der Hilfe aufgrund der nahenden Volljährigkeit endet und/oder weil eine Fortführung zur Stabilisierung der Situation des Jugendlichen oder jungen Volljährigen beitragen würde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Fortführung einer Hilfe stellen die Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen selbst.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.11.2023