Heilpädagogische Vollzeitpflege gewähren Begleitung

    Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern / Bremerhaven

    Kinder und Jugendliche in der heilpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer beeinträchtigten körperlichen und/oder seelischen Entwicklung besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis.

    Beschreibung

    Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig. 

    In der heilpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen mit einer körperlichen und/oder seelischen Beeinträchtigung eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse. 

    Online-Dienst

    Online Service Adoption

    ID: S100003_S1000030002048131

    Beschreibung

    Der Online-Service „Adoption Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für eine Adoption interessieren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Brookstraße 1

    27580 Bremerhaven

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Weg von der Brookstraße zum Eingang in den Aufzug auf der linken Seite oder über Haupteingang (weiter in Richtung Innenhof)
    Parken: Rathaus Lehe, im Innenhof (ausgewiesene PKW-Stellplätze)
    WC: im EG

    Die Räumlichkeiten befinden sich im 1. Obergeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Pflegepersonen nehmen Kontakt zu ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst auf. 

    Dort erhalten sie vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses spezifische Beratung und Unterstützung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen für das Kind oder den Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird. 

    Darüber hinaus betrifft es ebenso Fälle, in denen die Pflegeperson nicht der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 bedarf.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English