Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Anmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung / Bremerhaven

    Sie möchten Ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung anmelden? Sie benötigen hierzu lediglich die Kinder-Identifikationsnummer Ihres Kindes.

    Beschreibung

    Für die Anmeldung in eine Kindertageseinrichtung benötigen Sie die Kinder-Identifikationsnummer (KID) Ihres Kindes. Die KID wird Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes automatisch per Post übersandt. 

    Das Kindertagesstättenjahr beginnt jedes Jahr am 01. August.

    Anträge zur Aufnahme werden mit dem Anmeldeformular direkt in der gewünschten Kindertageseinrichtung oder online gestellt.

    Aufnahmeanträge zum neuen Kindertagesstättenjahr (01.08.) werden in der Regel im Anmeldezeitraum vom 15.01. bis 30.01. eines jeden Jahres gestellt. Die Anmeldung zu Hortangeboten erfolgt in der Regel vom 01. Bis 15. März eines jeden Jahres. 

    Online-Dienst

    Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung

    ID: S100003_S1000030002135102

    Beschreibung

    Sie finden einen Überblick über alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bremerhaven. Durch Klick auf die gewünschte Einrichtung gelangen Sie zur Online-Anmeldung für Ihr Kind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Kinderförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 25

    27570 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe zum Haupteingang in Richtung Süden
    Parken: keine ausgewiesenen Behindertenparkplätze
    WC: im Gebäude Friedrich-Ebert-Str. 25, 2. Etage, Raum 4226

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragsformulare erhalten Sie in den Kindertageseinrichtungen oder auf www.bremerhaven.de. 

    Die Anmeldeformulare werden in der gewünschten Kindertageseinrichtung abgegeben. 

    Eine Anmeldung ist auch online auf der Seite möglich. 

    Sie benötigen bei der Anmeldung eine Kinder-Identifikationsnummer (KID). Bitte reichen Sie alle Nachweise zur Berufstätigkeit oder (Hoch-) Schulausbildung der Sorgeberechtigten mit ein. 

    Die Platzvergabe erfolgt nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien. Sie werden schriftlich darüber informiert, ob Ihr Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden kann. 

    Bestätigen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Zusage den Betreuungsplatz in der Kindertageseinrichtung. Andernfalls wird der Betreuungsplatz anderweitig vergeben.

    Nach dem Aufnahmegespräch in der jeweiligen Kindertageseinrichtung ist das Anmeldeverfahren abgeschlossen.

    Fristen

    Kinder sollten in der Regel 3 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin in der Kindertageseinrichtung angemeldet werden. Der Anmeldezeitraum für die Aufnahme zum neuen Kindertagesstättenjahr (01.08. eines jeden Jahres) ist vom 15.01. bis 30.01. eines jeden Jahres. Der Anmeldezeitraum für die Hortbetreuung ist vom 01.03. bis zum 15.03. eines jeden Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Sie werden schriftlich darüber informiert, ob Ihr Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden kann.

    Kosten

    Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falls Ihre Wunscheinrichtung nicht bei der Online-Anmeldung über das Kitaportal Bremen teilnimmt, melden Sie sich bitte persönlich beim entsprechenden Träger beziehungsweise in dieser Einrichtung und erkundigen sich über die individuellen Verfahren für Anmeldung und Platzvergabe für einen Betreuungsplatz.

    Wenn Ihr Kind bereits angemeldet ist, kann es in den folgenden Kindergartenjahren grundsätzlich den Platz in seiner Kita behalten. Falls Sie eine verlängerte Betreuungszeit benötigen, müssen Sie dies jedoch jedes Jahr neu anmelden und Ihren Bedarf jährlich nachweisen.

    Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01.08 und endet am 31.07. des Folgejahres. Der Eintritt und Austritt des Kindes in beziehungsweise aus der Kindertageseinrichtung kann auch im Laufe des Kindergartenjahres erfolgen.

    Die frühkindliche Bildung im Kindergarten ermöglicht Kindern gemeinsames Spielen mit anderen Kindern und bietet ihnen vielfältige Lernchancen. Eltern erhalten Tipps zur Entwicklung ihrer Kinder und können sich mit anderen Eltern austauschen. Die Qualität der Angebote wird vom Landesjugendamt Bremen (Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen) überwacht. Es finden regelmäßige Fortbildungen der Fachkräfte statt.

    Im Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich werden die für die Kindergärten in Bremen und Bremerhaven geltenden Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung beschrieben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    KiTa

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English