Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung / Bremerhaven
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Beschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Die pauschalen Leistungen können in der Anzahl, im Umfang und in der Höhe je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Bundesländer variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Online-Dienst
Online Service Adoption
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Amt für Jugend, Familie und Frauen/Pflegekinderdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Zugang: über den Weg von der Brookstraße zum Eingang in den Aufzug auf der linken Seite oder über Haupteingang (weiter in Richtung Innenhof)
Parken: Rathaus Lehe, im Innenhof (ausgewiesene PKW-Stellplätze)
WC: im EG
Die Räumlichkeiten befinden sich im 1. Obergeschoss.
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.
- Gegebenenfalls Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.
- Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Dienstleistung „Monatliche Leistungen für den Unterhalt des Pflegekindes beantragen“.
- Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag.
- Lassen Sie sich vom Jugendamt beraten.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremerhaven
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024