Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Änderung

    Abweichenden Betrag der Förderabgabe für Bergbautätigkeiten entrichten

    Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Für bestimmte Bodenschätze oder Gebiete können abweichende Abgabensätze festgelegt werden.

    Beschreibung

    Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat.

    Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Förderabgabe ist grundsätzlich möglich.

    Online-Dienst

    Online-Plattform BergPass

    ID: S100003_S1000030002129033

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie I Geozentrum Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Bewilligung zum gewerblichen Gewinnen von Bodenschätzen.
    • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld.
    • Folgende Voraussetzungen für eine Befreiung von der Förderabgabe liegen nicht vor:
      • Sie fördern die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und
    • Die Bodenschätze werden von Ihnen nicht wirtschaftlich verwertet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung online über die Plattform "BergPass" oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

    Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung online einreichen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie die Formulare auf und füllen Sie diese vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Formulare ab.

    Förderabgabeerklärung und Förderabgabevoranmeldung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:

    • Reichen Sie die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung ein.
    • Alternativ können Sie das Formular im OnlinePortal „BergPass“ ausfüllen, ausdrucken und per Post einreichen.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung, die Förderabgabevoranmeldung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

    Sie zahlen den noch zu leistenden Betrag.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe.

    Kosten

    Keine Angabe.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English