Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Entgegennahme

    Förderabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen

    Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Damit die Abgabenhöhe festgesetzt werden kann, müssen Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.

    Beschreibung

    Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Dazu beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.

    Die bergrechtliche Bewilligung beziehungsweise das Bergwerkseigentum – und damit auch die Förderabgabe – betrifft so genannte bergfreie Bodenschätze.

    Online-Dienst

    Online-Plattform BergPass

    ID: S100003_S1000030002129033

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie I Geozentrum Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Bewilligung zum gewerblichen Gewinnen von Bodenschätzen.
    • Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld.
    • Folgende Voraussetzungen für eine Befreiung von der Förderabgabe liegen nicht vor:
      • Sie fördern die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und
    • die Bodenschätze werden von Ihnen nicht wirtschaftlich verwertet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Förderabgabeerklärung online über die Plattform "BergPass" oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.

    Förderabgabeerklärung online einreichen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.

    Förderabgabeerklärung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:

    • Reichen Sie die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung per Post bei der zuständigen Stelle ein.
    • Alternativ können Sie das Formular im OnlinePortal „BergPass“ ausfüllen, ausdrucken und per Post einreichen.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

    Fristen

    Sie müssen die vierteljährliche Förderabgabevoranmeldung bis zum 25. Tag nach Quartalsende einreichen. Die Förderabgabeerklärung für das vorausgegangene Kalenderjahr müssen Sie bis zum 31. Juli eines jeden Jahres abgeben und die Förderabgabe entrichten. Die zuständige Behörde kann die Frist zur Abgabe der Förderabgabeerklärung aus wichtigem Grund verlängern. Widerspruchsfrist: 1 Monat Geltungsdauer: 1 Monat Soweit die festgesetzte Förderabgabe die auf sie bereits entrichteten Beträge übersteigt, ist sie 1 Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig. Wenn Sie zu viel gezahlt haben, wird Ihnen der entsprechende Betrag erstattet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bergbehörde nimmt Ihre Meldung zunächst entgegen und prüft diese innerhalb weniger Wochen auf Plausibilität. Bei Unstimmigkeiten meldet sich die Behörde bei Ihnen. Der endgültige Bescheid wird erst später erstellt, nachdem weitere für die Festsetzung relevante Daten wie beispielsweise der Marktwert des Bodenschatzes für den Ermittlungszeitraum festgelegt wurden.

    Kosten

    Gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English