Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft beenden / Bremerhaven

    Sie haben einen Beistand vom Amt für Soziale Dienste zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.

    Beschreibung

    Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.

    Sie können die Beistandschaft auch nur teilweise beenden. Schreiben Sie in diesem Fall, für welchen Zweck Sie die Beistandschaft für ihr Kind behalten wollen.  

    Die Beistandschaft endet automatisch wenn die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: 

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
    • das Kind volljährig ist,
    • der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wurde die Vaterschaft festgestellt.

    Online-Dienst

    Beistandschaft Online

    ID: S100003_S1000030002744592

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend, Familie und Frauen/Beistandschaften und Ergänzungspflegschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40

    27576 Bremerhaven

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Zugang: über den Parkplatz des Stadthauskomplexes (Eingang rechts neben dem Hochhaus) - Aufzug ins 3. OG im Hochhaus
    Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses

    WC: 2. OG Raum 263a, Hochhaus: 3. OG Raum 342a (EURO-Schloss)

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Beistandschaft beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Beendigung der Beistandschaft dem zuständigen Sozialzentrum schriftlich mitteilen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

    • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
    • Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
    • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und sie als Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt. Das ist die sogenannte Negativbescheinigung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremerhaven

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Beistandschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English